BDP gegen „Saatgutschwarzhandel“

Landwirtschaft

Konsumware ist kein Saatgut

Senfkörner mit Spuren von gentechnisch veränderten Raps sind als Konsumware zugelassen. In Süddeutschland wird diese Ware aber auch als Saatgut verkauft. In der Praxis geht es um die Begrünung von Flächen mit Zwischensaaten, die staatlich subventioniert werden. Doch ist die Konsumware mit toleriertem GVO-Anteil als Saatgut nicht verkehrsfähig und verstößt gegen das Saatgutverkehrsgesetz.
Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) hat am Dienstag gegen diese Form des „Saatgutschwarzhandels“ eine konsequente Verfolgung solcher Händler gefordert.

Verstöße und Negativimage
Der Landwirt, der die Konsumware als Saatgut ausbringt, begeht eine ungenehmigte Freisetzung und verstößt gegen das Gentechnikgesetz. Vermehrt ein Züchter auf diesen Flächen Saatgut, kann er unwissentlich Spuren von gentechnisch veränderten Raps in seiner Ware haben und fällt durch die Qualitätsprüfung. In beiden Fällen müssen Landwirte und Züchter mit erheblichen Kosten und Strafen rechnen, so der BDP.
Der BDP bezieht sich dabei auf einen aktuellen Fall und Geschäftsführer Dr. Ferdinand Schmitz sagt: „Einmal mehr zeigt dieser Fall, dass wir eine konsequente Überwachung des Saatgutverkehrs benötigen, um die Ehrlichen zu schützen.“ Werde die Konsumware als Saatgut in Verkehr gebracht, versuchten Händler, sich einen preislichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. „Das ist kriminell, schädigt den ehrlichen Kaufmann und muss unterbunden werden“, so Dr. Schmitz weiter.

roRo

Zurück