Beifangverbot schrittweise und mit Ausnahmen

Landwirtschaft

Schwieriger Fischerei-Kompromiss zum Rückwurfverbot

Erst am frühen Mittwochmorgen hat der EU-Agrarrat eine Einigung zum Verbot des Rückwurfes erzielt. Dieses Kapitel war noch aus dem im Sommer 2012 erzielten Fischereipaket offen geblieben.
Die Einigung betrifft einmal die zeitliche Staffelung des Rückwurfverbotes und zum anderen die noch erlaubten Bagatellgrenzen.
Ab dem 01. Januar 2014 darf unerwünschter Beifang aus den Fischgründen der Hochsee nicht mehr zurückgeworfen werden. Für die Ostsee gilt das Rückwurfverbot ab dem 01. Januar 2015 für einige und ab 2018 für alle Fischarten. Eine vergleichbare Sortenspezifikation gibt es für die Nordsee in der Staffelung 2016 und 2019. Für das Mittelmeer, das Schwarze Meer, alle übrigen EU- und Nicht-EU-Gewässer beginnen die ersten Verbote 2017 und die letzten ab 2019.
Der Rat hat eine fortlaufend sinkende Bagatellgrenze beschlossen, die unerwünschten Beifang dennoch als unvermeidlich toleriert. 2014 und 2015 sind noch neun, in den beiden Folgejahren acht und letztlich im Jahr 2018 nur noch sieben Prozent Beifang geduldet. Voraussetzung sei eine strenge Kontrolle und die vollständige Dokumentation des Beifangs.

Scheitern hätte die GFP gefährdet

Das gestaffelte Ergebnis zeigt, wie schwierig die Verhandlungen gewesen sein müssen. EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki sprach von „langen und harten Verhandlungen“. Der Rat habe einen Kompromiss erzielt, der unter den Forderungen der Kommission geblieben ist.
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sprach von einem schwierigen Kompromiss. Aber: „Ein Scheitern der Verhandlungen hätte den gesamten Reformprozess zum erliegen bringen können.“ Unzufrieden zeigte sich Aigner über die beschlossenen Bagatellgrenzen, zeigte sich aber zufrieden, dass keine einzige Fischart von Rückwurfverbot ausgenommen wurde, was vereinzelt gefordert wurde. Kommt die irische Präsidentschaft noch vor diesem Sommer auf eine Einigung mit dem Europaparlament, dann gilt die neue Fischereipolitik ab dem 01. Januar 2014.
Unzufrieden äußerte sich Cornelia Behm, Sprecherin für den ländlichen Raum der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Die Bagatellgrenzen „bedeuten, dass das Rückwurfverbot kein Verbot ist.“ Ausnahmen müssten artbezogen und in Abhängigkeit von der Überlebenswahrscheinlichkeit der Tiere geregelt werden. Behm hofft, dass bei den noch ausstehenden Gesprächen mit dem Parlament und der Kommission die Bagatellgrenzen wieder gestrichen werden.

roRo

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