Beihilfen in der Landwirtschaft
Landwirtschaft
EU-Konsultation zu neuen Beihilferegeln in der Landwirtschaft
Der freie Wettbewerb ist einer der eisernen EU-Regeln für die Realisierung des Binnenmarktes. Auf der anderen Seite sind Agrar- und Forstwirtschaft alles andere als beihilfefrei. Im letzten Jahr hat die EU mehrere Konsultationen zu einer Neuregelung von Beihilfen durchgeführt, die beispielsweise Gruppenfreistellungsverordnungen in der Landwirtschaft vorsieht. Die Forstwirtschaft könnte in den Genuss von Geldern für die Entwicklung des ländlichen Raums kommen. Mehrere Entwürfe liegen nun vor und sollen im Juni 2014 gebilligt werden. Ab sofort hat die Öffentlichkeit Zeit, bis zum 24. März Rückmeldungen über die neuen Vorschriften zu geben.
Beihilfen müssen generell mit den Grundsätzen der Wettbewerbspolitik vereinbar sein und zur Gemeinsamen Agrarpolitik passen.
Die Dokumente können Sie unter http://ec.europa.eu/agriculture/stateaid/policy/index_en.htm einsehen. Dort können Sie auch eine Stellungnahme verfassen.
roRo