Belastete Nitratgebiete werden vereinheitlicht
Landwirtschaft
Verbändeanhörung zu Nitratgleichheit
Fehlerhafte Messstellen und kaputte Messstellen sorgen bei Landwirten zu sehr viel Unmut bei der Nitratbemessung. Wer in den so genannten roten Gebieten der Nitrat- und Phosphorbelastung liegt muss sich an stets verschärfende Düngevorgaben halten. Andere mitunter auch.
Für die Restriktionen in den roten Gebieten hat sich bei Vermeidung einer EU-Klage gegen das Verfahren der Nitratverordnung eine Umsetzungsfrist bis Ende 2020 ergeben. Die Länder, zuständig für das Messnetz, sollten dringend ihre Stellen und Messungen überprüfen. Jetzt hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine Verbändeanhörung für eine Verwaltungsvorschrift gestartet, um die Ausweisung der roten Gebiete einheitlich und nicht nach Bundesländern unterschiedlich zu gestalten. Darüber freuen sich vor allem die Landwirte, die in zwei Bundesländern Flächen bewirtschaften.
Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen – auf 50 Quadratkilometer soll es künftig mindestens eine Messstelle geben. Julia Klöckner betont: „Die bundeseinheitlichen Kriterien sind ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Bisher sind die Bundesländer hier unterschiedlich vorgegangen. Das hat zu Unmut bei den Landwirten geführt. Dort, wo zu viel gedüngt worden ist, muss sich was ändern, das wissen auch die Bauern. Aber keiner will verständlicherweise für etwas ‚verhaftet‘ werden, wofür er gar nicht verantwortlich ist. Hier sorgen wir nun für Transparenz und Vergleichbarkeit.
Was soll sich ändern?
Bisher wurden für die Ermittlung mit Nitrat belasteter Gebiete gemäß Düngeverordnung die Nitratgehalte im Grundwasser zu Grunde gelegt, künftig werden auch die Standortfaktoren (etwa Bodenart oder die Grundwasserbildung) sowie die Nährstoffflüsse aus der landwirtschaftlichen Nutzung mit in die Berechnung einbezogen. Dies ist wichtig für die Binnendifferenzierung.
Für die Festlegung der zu betrachtenden Messstellen wird ein Ausweisungsmessnetz verbindlich festgeschrieben, das sich aus den verschiedenen Messnetzen (gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie, EUA-Messnetz und EU-Nitratmessnetz zur Umsetzung der Nitratrichtlinie) zusammensetzt. Eine bessere Datengrundlage ist das Ergebnis.
Für diese Messstellen werden qualitative Anforderungen in der AVV beschrieben und Anforderungen an die erforderliche Dichte des Messnetzes festgelegt. So soll künftig sichergestellt werden, dass mindestens eine Messstelle je 50 Quadratkilometer vorhanden ist.
Mit der AVV wird hinsichtlich der Eutrophierung durch Phosphor transparent festgelegt, ab wann Einträge aus landwirtschaftlichen Quellen signifikant werden und als belastetes Gebiet ausgewiesen werden muss.
Signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen liegen vor, wenn der Anteil der Phosphoreinträge aus landwirtschaftlichen Quellen am Gesamtphosphoreintrag größer als 20 Prozent ist. Zusätzlich werden Schwellenwerte für den tolerierbaren Bodenabtrag eingeführt.
Die Ausweisung der belasteten Gebiete soll künftig alle vier Jahre überprüft werden. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Das sorgt dafür, dass die Anstrengungen der Landwirtinnen und Landwirte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz bei der Ausweisung auch berücksichtigt werden können.
Die Allgemeine Vewaltungsvorschrift soll Mitte August im Bundeskabinett behandelt und am 18. September im Bundesrat beschlossen werden und kann dann Ende September in Kraft treten.
roRo
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