Bessere Entschädigung bei Wolfsrissen

Landwirtschaft

EU: BB kann bei Wolfsrissen besser entschädigen

Die EU hat jetzt die geplante Entschädigung von gewerblichen Nutztierhaltern bei Schäden durch den Wolf in Brandenburg genehmigt. „Ich freue mich, dass unser Bemühen in Brüssel über eine rechtliche Regelung der Entschädigung erfolgreich war. Nach Sachsen hat die Kommission damit auch Brandenburg zugestanden, Beihilfe zum Ausgleich für Schäden durch dieses Raubtier zu gewähren“, sagte Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack (Linke) nach Bekanntwerden der Entscheidung. Bislang durfte das Land gewerblichen Nutztierhaltern durch Wölfe verursachte Schäden nur bis zu einer Schadenssumme von maximal 7.500 Euro innerhalb von drei Jahren ersetzen. „Diese Summe wurde bisher zwar in keinem einzigen Fall auch nur annähernd erreicht. Die Landesregierung hatte jedoch angesichts des zunehmenden Wolfsbestandes vorsorglich in Brüssel um die Genehmigung gebeten, in begründeten Fällen auch darüber hinaus gehende Schäden ersetzen zu können“, erklärte Tack. Die nun erteilte Genehmigung ist ein wichtiger Erfolg für Brandenburg und seine Tierhalter. Die neue Richtlinie wird nun baldmöglichst in Kraft gesetzt.

Wölfe mit fester Territorialstruktur

In Brandenburg leben Wölfe wieder in festen Territorialstrukturen. 2009 konnten erstmals auch Welpen nachgewiesen werden. Derzeit wird von einem Wolfsbestand von 5 Rudeln, 2 Paaren ohne Nachwuchs und mehreren territorialen Einzelwölfen ausgegangen. Hinzu kommt noch ein Rudel auf dem Truppenübungsplatz Altengrabow (Sachsen-Anhalt) an der Landesgrenze zu Brandenburg, dessen Revier sich auch auf Brandenburger Territorium erstreckt. Insgesamt streifen etwa 30 bis 40 Wölfe durch Brandenburgs Wälder. Bis Ende 2010 wurden 40 Übergriffe auf Nutztierherden gezählt, bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden mehr als 200 Tiere (davon 188 Schafe) gerissen. Die verursachten Schäden summieren sich auf insgesamt rund 39.000 Euro. In diesem Jahr wurden bis Juli 34 Nutztiere von Wölfen gerissen.

Lesestoff:

Voraussetzung für die Entschädigung ist die Durchführung empfohlener Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Wolfsübergriffen auf Nutztierbestände. Eine entsprechende Broschüre wurde vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz über die Tierseuchenkasse an alle Tierhalter verteilt. Im Internet unter: www.mugv.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.215447.de

MUGV / roRo

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