Beteiligung an der Düngeverordnung

Landwirtschaft

BBV ruft zur Beteiligung an den öffentlichen Anhörungen auf

Aktuell finden die öffentlichen Anhörungen zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) zur Düngeverordnung sowie zur Bundesanlagenverordnung statt. Die Öffentlichkeit kann bis zum 24. November zur Bundesanlagenverordnung und bis zum 28. November zur Düngeverordnung eine Stellungnahme bei den Bundesministerien abgeben, teilt der Bayerische Bauernverband (BBV) mit.

Die Anhörungsdokumente und Verordnungsentwürfe werden von den Bundesministerien für einen begrenzten Zeitraum zur Einsicht gestellt.

Stellungnahmen zum Umweltbericht der Düngeverordnung (http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Pflanze/Umweltbericht-Bekanntmachung-Bundesanzeiger2016.html) sind per Post zu richten an:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Referat 511
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“

Stellungnahmen zum Umweltbericht der Bundesanlagenverordnung AwsV ( http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung )sind per Post zu richten an:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Referat WR I 3
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Stichwort „Umweltbericht“

roRo

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