BfN-Studie für Stärkung der Greening-Komponente

Landwirtschaft

Mehr Greening für den Umweltschutz

Mit den Greening-Komponenten hat die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) eine Zeitenwende im Bereich des Umweltschutzes eingeleitet. Noch immer offen ist die nationale Umsetzung der Gestaltungsspielräume. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat in einer am Montag vorgelegten Studie die GAP auf ihre Wirkung für die Biodiversitäts- und Umweltziele veröffentlicht.

Um eine ambitionierte Umsetzung zu erreichen, sollte die maximal mögliche Umschichtung der Mittel aus der ersten in die zweite Säule in Höhe von 15 Prozent erfolgen. Die Sonder-Agrarministerkonferenz in München hat im November 4,5 Prozent vorgeschlagen. Die Ausschöpfung des Maximalbetrages würde nach Ansicht des BfN die erforderlichen Umweltschutzmaßnahmen umsetzen.

Für die Erreichung der Ziele ist die Ausgestaltung der Ökologischen Vorrangflächen entscheidend. Jeder Betrieb muss fünf Prozent seiner Fläche nach bestimmten Maßnahmen bewirtschaften, um den vollen Satz an Direktzahlungen zu erhalten. Aus der EU-Liste sollten nur die Maßnahmen ausgewählt werden die „einen tatsächlichen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leisten und mit wenig Aufwand auch kontrolliert werden können“. Dazu zählt das BfN Brachen, Terrassen, Pufferstreifen und Landschaftselemente auf den Ackerflächen. Auf den Flächen sollen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel angewandt werden dürfen.

Den Anbau von Zwischenfrüchten oder eine Winterbegrünung lehnt das BfN ab. Genauso wenig ökologisch sei die Nutzung für den heimischen Futteranbau mit Stickstoff fixierenden Hülsenfrüchten, wenn sie nicht mit weiteren Standards versehen sind.

So soll in der Zeit zwischen dem 15. April und 31. Juli keine weitere Bodenbearbeitung erfolgen und der Stoppelumbruch erst vor der Neueinsaat im Frühjahr. Ferner teilt das BfN gegenüber Herd-und-Hof.de mit, dass Leguminosenflächen nicht in Gebieten mit sensiblem Grundwasserhaushalt angelegt werden sollen. Generell wäre es besser, ein Mehrgartengemenge mit mindestens drei Leguminosenarten und weiteren Pflanzenarten anzulegen.

Leguminosen sind für das BfN für die Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele nicht zielführend. Sollte jedoch im Rahmen der nationalen Umsetzung der GAP eine Anerkennung von Eiweißpflanzen als ÖVF erfolgen, so ist diese auf die Leguminosenarten zu begrenzen, die mindestens die im delegierten Rechtsakt erwähnten Kriterien erfüllen. Dann kann aus Sicht des BfN nur ein Anbau von Futterleguminosen wie Luzerne, Klee oder Wicken in Frage kommen, bei denen die oben angeführten Mindeststandards sowie strenge Anforderungen an die Nährstoffbilanzierung gewährleistet sind.

Lesestoff:

Die Veröffentlichung der Studie „Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele“ kann als Heft 135 in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ des Bundesamtes für Naturschutz über den BfN-Schriftenvertrieb bezogen werden www.buchweltshop.de/bfn/

Roland Krieg

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