Bienensterben im Oberbergischen Kreis

Landwirtschaft

Sperrbezirk gegen Amerikanische Faulbrut

Das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae  larvae ist bis 120 Grad Celsius widerstandsfähig und höchst ansteckend. Der Erreger befällt ausschließlich die Brut der Honigbiene und wird über kontaminiertes Futter verschleppt. Der Steckbrief des Bayerischen Landesamtes für Weinbau und Gartenbau (LWG) weist vor allem nachlässige Imker als Verbreitungsursache aus. Völker, Ableger, Honig, Bienenkästen unbekannter Herkunft können die Sporen beinhalten, von denen nur wenige ausreichen, um die Bienenlarven zu befallen. Die Massenvermehrung des Bakteriums findet nach der Verdeckelung statt. Je abgestorbene Larve werden bis zu 2,5 Milliarden Sporen nachgewiesen.

Für Menschen ungefährlich

Auch Bienen können das Bakterium in den Stock bringen. Eher durch Räuberei als durch das Schwärmen. Auch der Kontakt mit sporenverseuchtem Honig in der Nähe von Mülldeponien und Abfallsammelstellen bringt das Bakterium in den Bienenstock. Erwachsene Bienen sterben nicht an dem Bakterium.

Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Selbst über verseuchten Honig oder über einen Bienenstich wird das Bakterium den Menschen nicht infizieren. Dennoch ist die Krankheit wegen ihrer schnellen Ausbreitung anzeigepflichtig. Veterinäre im Oberbergischen Kreis zwischen Wuppertal und Siegen hatten bereits im Mai einen Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Die Krankheit hatte sich aber bereits verbreitet.

Sperrbezirke

Aus diesem Grund hat der Oberbergische Kreis am 18. Juni zwei Sperrbezirke festgelegt. Einmal im Bereich Heddinghausen und Göpringhausen und einmal Geringhausen. In den Sperrbezirken müssen die Imker ihre Bienenvölker melden und durch den Amtstierarzt auf die Amerikanische Faulbrut hin untersuchen lassen. Dazu gehört auch eine Futteranalyse. Spätestens neun Monate nach Tötung des Bestandes oder Seuchenbekämpfung muss die Untersuchung wiederholt werden. Tote Bienen dürfen nicht entfernt werden, mobile Bienenstände nicht bewegt werden. Bienen dürfen aus den Sperrbezirken nicht verbracht werden.

Je nach Befallsbild kann der Bestand durch ein „Kunstschwarmverfahren“ auch saniert werden. Einer Sanierung wird der Vorzug gegeben. In Radevormwald gibt es einen dritten Sperrbezirk und weitere bereits in den Nachbarkreisen Solingen, Remscheid, Wuppertal, Olpe und Siegen-Wittgenstein. Nach erfolgreicher Sanierung konnte ein Sperrbezirk in Wiehl kürzlich aufgehoben werden.

Tierseuchenkasse zahlt

Imker müssen in der Lage sein, Symptome der Amerikanischen Faulbrut (AFB) zu erkennen. Eine frühe Erkennung verhindert die Ausbreitung der Krankheit. In Bayern hat die LWG zusammen mit dem „tiergesundheitsdienst bayern“ ein AFB-Screening aufgebaut. Ideal sei die Landeskreisebene, da dort die Verbandsstruktur der Imker und die Zuständigkeiten der Veterinärämter deckungsgleich sind. Das Faulbrut-Screening in NRW wird von der Tierseuchenkasse bezahlt – sofern Imker dort ihre Bestände angemeldet haben. Zur Entschädigung zählen auch die Kosten für die Sanierung.

Lesestoff:

Die Bekanntmachung und genaue Lage der Sperrbezirke finden Sie auf http://www.obk.de/cms200/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/64901/index.shtml

Roland Krieg

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