Bio aus dem Gewächshaus?

Landwirtschaft

Frankreich definiert Gewächshaus-Bio

In Frankreich  hat das Nationale Komitee für Biolandwirtschaft (CNAB) des Nationalen Institutes für Ursprung und Qualität (INAOO) Mitte Juli Regelungen für die Beheizung von Gewächshäusern angenommen.

Eine Vermarktung darf nur im saisonalen Pflanzenzyklus stattfinden. So sind Auberginen, Zucchini, Paprika und Tomaten aus französischen Gewächshäusern nicht zwischen dem 21. Dezember und 30. April vermarktet werden.

Bis 2025 müssen alle Betreiber ihre Gewächshäuser auf 100 Prozent Bioenergie umgestellt haben. Das gilt allerdings nicht für die Produktion von Setzlingen

roRo

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