Bio bleibt Bio

Landwirtschaft

Neue Ökoverordnung in Kraft

Am 01.01.2009 ist die neue EU-Öko-Verordnung 834/2007 in Kraft getreten. Es hätte schlimmer kommen können und die Beibehaltung des status quo sollte man nicht als Erfolg feiern – das war der Tenor der Anbauverbände und Politik auf der BioFach 2007 zur Ausgestaltung der neuen Verordnung. Dr. Heinrich Graf von Basswitz, Fachausschussvorsitzender für den Ökolandbau beim Deutschen Bauernverband kritisierte, dass beispielsweise die Allgemeinverpflegung ausgenommen ist. Zur Einführung jedoch garantiert die Verordnung „die gewohnt hohe Qualität und Sicherheit von Bio-Produkten“ sagt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): Der Inhalt bleibt gleich und für den Verbraucher ändert sich nur die Kennzeichnung.

Experten bescheinigen dem Biomarkt trotz Finanzkrise und ihrer Auswirkungen auf die Realwirtschaft sehr gute Wachstumschancen: „Die sich abzeichnende Konsumzurückhaltung betrifft die großen Investitionsgüter wie zum Beispiel Autos. Nahrungsmittel werden davon nicht oder nur sehr unwesentlich betroffen sein. Die bis dato gewonnenen Käuferschichten werden weiter zu Bio greifen“, prognostiziert Prof. Dr. Ulrich Hamm, Fachgebietsleiter Agrar- und Lebensmittelmarketing an der Universität Kassel.

EU Oeko LogoFisch, Algen und Hefe
Neu in die Verordnung wurden die Geltungsbereiche für Fisch aus Aquakultur, Meeresalgen sowie Hefe und Hefeerzeugnisse aufgenommen. Erweiterung fand die Verordnung auch für Wein und Heimtierfuttermittel. Für die deutschen Anbauverbände bleiben die jeweiligen Ökosiegel erhalten, allerdings muss spätestens ab dem 01.07.2010 auch das neu EU-Siegel auf der Verpackung vorhanden sein, das aber noch entwickelt wird. Hinzu kommt eine verpflichtende Herkunftsangabe, die allerdings nur zwischen EU und Drittländer unterscheidet. Eine nationale Herkunftsbezeichnung ist erlaubt, sobald 98 Prozent der Rohwaren aus einem Land stammen.
Ansonsten kritisiert der BÖLW jedoch die Kennzeichnung: Sind zwar 98 Prozent der Zutaten aus ökologischem Anbau, aber sowohl aus einem europäischen als auch aus einem Drittland, dann muss das Produkt die Kennzeichnung „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“ tragen. „Dieser Informationswert ist für den Verbraucher gleich Null“, so Alexander Gerber, Geschäftsführer des BÖLW. Hier müsse noch einmal nachgebessert werden.
Der BÖLW weist darauf hin, dass die deutschen Anbauverbände strengere Richtlinien haben. Der BÖLW will die „strengeren Standards oberhalb der EU-Öko-Verordnung“ konsequent weiter entwickeln und kommunizieren.

Supermarkt

Discounter

Reformhaus

Biosupermarkt

Biometzger

Bioladen

Bevorzugter Ort zum Einkauf von Biolebensmitteln


77 %


62 %


28 %


19 %


-


-

Vertrauen in die Erfüllung der Ökolandbaukriterien


10 %


8 %


-


-


49 %


46 %

Bio-Siegel Report 3/2008

Lesestoff:
Kommentare und weiter führende Links zur neuen Öko-Verordnung finden Sie unter anderem bei www.boelw.de und www.gfrs.de
Die Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_189/l_18920070720de00010023.pdf
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf der Ökolandbau-Seite eine Broschüre zur Erläuterung der Verordnung veröffentlicht: www.oekolandbau.nrw.de/fachinfo/recht-kontrolle/recht/novellierung_oeko_vo_09.html

roRo; Foto: noch gültiges EU-Öko-Logo

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