Biodiesel wird besteuert

Landwirtschaft

Bauern von der Steuer ausgenommen

Ende 2005 bewertete das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung die von der neuen Regierung geplante Besteuerung von Biokraftstoff durchaus positiv: Der Beimischungszwang sichert nur den Unternehmen hohe Gewinne und die Subventionierung hemme den Strukturwandel der Landwirtschaft. Heute hat das Bundeskabinett den Einstieg in die Besteuerung beschlossen.

Neues Energiesteuergesetz
Mit einem neuen Energiesteuergesetz werden ab dem 01. August 2006 auch Biokraftstoffe besteuert. Das neue Gesetz gilt künftig für alle Energieerzeugnisse: Für Benzin, Diesel und Heizöle, Erdgas, Flüssiggase und Biokraftstoffe. Ausgenommen sind nur Holz und Torf. Damit wird das bestehende Mineralölsteuergesetz abgelöst, wobei sich die Tarife nicht ändern. Neu ist, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks künftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die der Stromerzeugnisse dienen, grundsätzlich von der Steuer befreit.
Beim Autogas ändert sich nichts: Erdgas wird bis 2020 und Flüssiggas bis 2009 für den Einsatz in Motoren steuerlich begünstigt.

Mit dem neuen Gesetz folgt der Einstieg in die Besteuerung von Biokraftstoffen, die in der Vergangenheit sehr umstritten gewesen ist.
Ab August werden folgende Steuersätze fällig:
10 Cent/Liter für Biodiesel in Reinform
15 Cent/Liter für Biodiesel als Beimischungskomponente
15 Cent/Liter für Pflanzenöl bei Verwendung als Kraftstoff

Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass Biodiesel in Reinform und als Beimischung zu fossilem Kraftstoff mit der bisherigen Steuerfreiheit deutlich „überfördert“ wurde. „Aus europarechtlichen Gründen muss diese Steuerbegünstigung zwingend eingeschränkt werden.“ Aus Gründen der Gleichbehandlung wird Pflanzenöl dann gleich mitbesteuert. Der Beimischungszwang wird später gesondert geregelt.

Bauern sind von der Steuer befreit
Das Wehklagen der bäuerlichen Verbände hat zu einem Teilerfolg geführt, denn die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten reinen Biokraftstoffe bleiben weiterhin steuerfrei.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die heute getroffene Entscheidung, die Bauern von der Besteuerung auszunehmen. Durch die Freistellung der Landwirtschaft konnte eine Belastung des Berufsstandes abgewendet werden, heißt es aus dem Ministerium in Schwerin. Die Abschaffung der generellen Befreiung sei zwar bedauerlich, aber mit Blick auf die EU notwendig. Backhaus zeigt sich jedoch „überzeugt, dass Bio-Treibstoffe auch weiterhin wettbewerbsfähig bleiben.“ Mit Sternberg setzt Mecklenburg-Vorpommern auf Raps.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht Nachbesserungsbedarf, denn die Steuerbefreiung erfolgt im Rückerstattungsverfahren. Der Generalsekretär des DBV Dr. Helmut Born sieht darin „einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand.“
Aus Sicht des DBV habe das Bundeskabinett versäumt, eine Komplettlösung zu erarbeiten: „Nun wird für lediglich fünf Monate eine Teilbesteuerung eingeführt, obwohl doch jeder weiß, dass ab 01. Januar 2007 die Biokraftstoff-Beimischungspflicht geregelt werden muss“, stellte Dr. Born fest.
Enttäuscht zeigte sich in einer ersten Reaktion Manfred Nüssel, der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), über das Ende der Steuerbefreiung außerhalb der Landwirtschaft: „Wenn der Bundestag diesen Beschluss durchwinkt, müssen zahlreiche Biodiesel-Tankstellen schließen“, prophezeit Nüssel. Die Raiffeisen-Genossenschaften haben in den letzten Jahren erhebliche Finanzmittel in den Aufbau des Biodieselmarktes investiert. Der DRV hofft, „dass sich eine Mehrheit im Bundestag findet, die die Steuerbefreiung für Biodiesel auch außerhalb der landwirtschaftlichen Verwendung vorerst weiter ermöglicht.“ Wenn Anfang 2007 die Steuerbegünstigung für Biodiesel durch einen Beimischungszwang ersetzt würde, dann, so der DRV, müssten sich die Unternehmen alle fünf Monate auf eine neue Gesetzgebung einstellen: „Wir brauchen ein umwelt- und steuerpolitisch schlüssiges Konzept, dass zumindest für die nächsten Jahre den Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit bietet.“

VLE

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