Biogas und Schlachtabfälle

Landwirtschaft

Abfall-Biogasanlagen ordentlich betreiben

Am Dienstagabend schreckte der Bayerische Rundfunk die Biogasbranche und Verbraucher mit der Meldung auf, dass Schlachtabfälle in Biogasanlagen genutzt und als Dünger auf die Felder kommen. Das klingt noch unappetitlicher als der Die Weiternutzung einer Biotonne. Allerdings erwähnt das Rechercheteam auch, dass es in dem Fall um eine illegale, weil technisch nicht vorgesehene Nutzung geht. Leider ist das kein Einzelfall, wie verschiedene Ermittlungen der Staatsanwaltschaften im Freistaat ergeben. Was also ist erlaubt und was nicht?

Abfall-Biogasanlage

Neben den Biogasanlagen für Biomasse aus Mais, der Durchwachsenen Silphie oder Gülle, können Biogasanlagen unter Ausschluss von Luft (anaerob) auch Rest- und Nebenprodukte verwerten. Die erlaubte Liste ist lang. Aus Resten der Tierfutterindustrie, abgelaufene Lebensmittel aus Supermärkten, Nebenprodukten von Brauereien, Safthersteller, oder Kläranlagen dürfen auch Produkte aus Schlachtereien zu Gas und anschließend zu Methan vergoren werden. Der Vorteil besteht darin, dass sie energetisch interessant sind und keine Anbaufläche beanspruchen.

Für die Nutzung ist allerdings die richtige Technik notwendig, ohne die der Betreiber keine Zulassung erhält. Bevor die verschiedenen Materialien in die Anlage kommen müssen sie entpackt und gereinigt werden. Bei Lebensmittelverpackungen können die Kunststoffe den Fermentationsprozess stören und müssen entfernt werden. Danach müssen die Stoffe hygienisiert werden, damit keine Krankheitserreger in die Anlage kommen.

Für die bestmögliche Fermentation werden die Substrate nach Hygieneverordnung auf unter 12 Millimeter zerkleinert und zu einer homogenen Masse verrührt.

Schlachtabfälle

Sensible Naturen sollten gleich zum nächsten Abschnitt springen. Hier geht es um die Materialien, die verwendet werden dürfen. Das sind Magen-Darminhalte, Blut, Fleischreste, Innereien und Abwässer aus dem Fettabscheider. Es zählen auch „Tierpakete“ wie Ohren, Beine, Augen und Schweinsköpfe dazu. Die Substrate stammen aus Schlachtereien für Rinder, Schweine und Geflügel. Etliche Technikhersteller bieten verschiedene Prozessverfahren an, um die besten und zum Teil länderspezifischen Auflagen zu erfüllen. Nach der Hygienisierung reduziert die Fermentation in der Biogasanlage die Keimzahl deutlich.  

Keine zugelassenen Anlagen

In vier Fällen prüfe die Staatsanwaltshaft, ob Schlachtabfälle illegal eingespeist wurden. Betreiber, die Schlachtabfälle nutzen wollen, brauchen eine  Genehmigung und müssen die entsprechenden technischen Anlagen zur Vor- und Nachbehandlung eingebaut haben. Das war in den vom Bayerischen Rundfunk genannten Fällen nicht der Fall. Diese Praktiken schaden dem Image der Biogasbranche, heißt es im BR-Beitrag.

Roland Krieg

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