Biogasrat zum erneuerbare Wärmegesetz

Landwirtschaft

Biogasrat mit Konzept für das EEWärmeG

Noch bevor die Bundesregierung ihre Novelle für das Erneuerbare Wärme-Gesetz (EEWärmeG) formuliert hat, hat der Biogasrat bereits die Vorgaben für seine Branche vorausgedacht.

Die Vorarbeit begründet Biogasrat-Geschäftsführer Reinhard Schultz mit der Eile, mit der die Ökologisierung des Wärmemarktes „angepackt werden muss“. „Wir setzen darauf, dass der neue Umweltminister Peter Altmaier in konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Wirtschafts- und dem Städtebauminister diese Aufgabe beherzt anpackt“. Finanzieller Anreiz und Nutzungsverpflichtung sollen Hand in Hand und der Verpflichtung zum Austausch alter Anlagen vorausgehen.

Anreizprogramm

Ab dem 01. Januar soll ein Anreizprogramm anlaufen, das bis Dezember 2019 läuft. Darin soll effiziente Heiztechnik über Abschreibungsregeln gefördert werden. Der Vorschlag der Sonder-AFA auf die Investitionssumme soll wie folgt aussehen:


Darüber hinaus soll auf der Basis des bestehenden EEWärmeG technikoffen gefördert werden und Biomethan als Beimischprodukt in Höhe von mindestens 15 Prozent zugelassen werden.

Ab 2017 soll die verpflichtende Erneuerung von Wärmeerzeugern erfolgen, die Mindeststandards und eine Nutzungspflicht erfüllen. Ausgetauscht werden sollen alle Anlagen, die unterhalb der Mindeststandards liegen und älter als 20 Jahre sind. Der Zeitraum für den Austausch beträgt drei Jahre.

Zur Vermeidung der „Teller-Tank“-Diskussion soll es keine Eingrenzung auf Einsatzstoffe geben. Für Biomethan sollen Nachhaltigkeitsregeln gelten wie bei Biotreibstoffen. Auch der Import von Brennstoffen soll erlaubt sein. Der Biogasrat spricht dabei jedoch von einer europäischen Perspektive.

Der Biogasrat fordert bei der anstehenden Novelle des EEWärmeG die Einbeziehung des Gebäudebestandes. Hier könne der Einsatz erneuerbarer Energien die CO2-Bilanz von Wohngebäuden erheblich verbessern, so Reinhard Schultz.

Lesestoff:

www.biogasrat.de

roRo

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