Biomasse: Nicht nur Reststoffe

Landwirtschaft

Gabriels EEG-Reform sorgt bei Landwirten für Unmut

Die Vorschläge für die neue EEG-Reform sorgen für Unmut bei den Landwirten. Degressivität der Förderung und eine Balance zum Nahrungspflanzenanbau sei zwar richtig, aber die Vorschläge brauchen eine Korrektur, erklärte der Bayerische Bauernverband. Mit der Streichung der Einsatzstoffevergütungsklassen I und II blieben Potenziale wie das der Gülle ungenutzt. Gänzlich vermissen die bayerischen Bauern die Berücksichtigung der festen Biomasse, also Holz in seiner Kaskadennutzung. Die Deckelung des Biogasausbaus bei 100 MW sei zu niedrig.

Brunner verärgert

Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner ist sogar richtig „ärgerlich“, wie er in einem Brief an Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel mitteilte. Biogas ist ein „wichtiger Baustein“ des EEG. Die Vorschläge verhinderten notwenige Investitionen für das Gelingen der Energiewende und führen in Bayern nicht zu einer „Vermaisung“. Stattdessen könnte das EEG für eine intelligente Substratnutzung genutzt werden.
Brunner weist drauf hin, dass Biogas auch dann Strom produziere, wenn er gebraucht wird und grundlastfähig sei. Die Umrüstung bestehnder Biogasanlagen sei kostengünstiger als der „Neubau von Gaskraftwerken als Kapazitätsreserve“.

Ramsauer nicht nur für Reststoffe

Im einem am Montag erschienenen Interview mit der Zeitschrift „Das Parlament“ hat Peter Ramsauer als neuer Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie (CSU) sich ebenfalls für die Biomasse ausgesprochen. Sie hätte als neue Einkommensquelle in den letzten 15 Jahren einige Betriebe vor der Aufgabe bewahrt und damit „für den ländlichen Raum eine gesellschaftlich wichtige Entwicklung“ ausgelöst. Die Biomasse hätte weniger zur Kostenexplosion beigetragen als Sonne und Wind. Ramsauer sprach sich zwar auch für Leitplanken der künftigen Entwicklung aus, empfindet aber die Einengung der Substrate auf Rest- und Abfallstoffe als zu eng: „Das wäre meines Erachtens ein auch politisch völlig unzulässiger Eingriff.“ Die Reform sei so komplex, dass die derzeit vorhandenen Ausschusssitzungen für eine schnelle Reform nicht ausreichen. Bei Bedarf ist das Zeitfenster 01. August für das Inkrafttreten des neuen EEG nicht bindend.

Roland Krieg

Zurück