BLHV gegen Klagerecht von Tierschutzverbänden

Landwirtschaft

BLHV: Einschränkungen durch Tierschutzverbands-Klagerecht

Ein Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzorganisationen gibt es seit 2007 in Bremen. Das Saarland und Nordrhein-Westfalen bereiten eines vor, während es auf der Bundesebene im letzten Jahr gescheitert ist. Nun hat auch Baden-Württemberg einen Kabinettsentwurf vorgestellt, ein Verbandsklagerecht einzuführen, wogegen sich der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV) am Freitag heftig gewehrt hat.

Die Bauern fürchten massive Einschränkungen bei Genehmigungsverfahren von landwirtschaftlichen Stallbauten. Insgesamt haben neun Verbände, darunter der BLHV, in einer Stellungnahme ihre Sorgen zusammengefasst. Genehmigungsverfahren würden durch das Klagerecht in die Länge gezogen und gerade die bäuerlichen Familienbetriebe würden in ihrer betrieblichen Weiterentwicklung behindert – obwohl das für viele die einzige Zukunftschance ist und Hofnachfolgern eine Perspektive bietet, den Betrieb weiter zu führen.

Die Mitarbeit von Tierschutzverbänden sei in dem bisherigen Genehmigungsverfahren gesichert und nicht zuletzt durch die Stabsstelle im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) weiter gestärkt worden. Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht könne schon strafrechtlich geahndet werden. Das Verbandsklagerecht würde die Kluft zwischen Tierschutzorganisationen und Landwirtschaft eher vergrößern.

roRo

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