BMEL sieht keinen Änderungsbedarf bei Mastputen-Haltung

Landwirtschaft

Bei Mastputenhaltung bleiben die Länder gefragt

Das Land Nordrhein-Westfalen hat Ende Juni einen Änderungsantrag für die Mastputenhaltung in den Bundesrat eingebracht. Für die rund elf Millionen Mastputen in etwa 1.925 Betrieben existiert für die Festlegung der Haltungsbedingungen lediglich eine seit 2013 gütige freiwillige Branchenlösung [1]. Eine Änderung der bestehenden Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll das ändern. NRW hat Anforderungen für die betriebliche Eigenüberwachung, an das Haltungssystem bis hin zur Luftzirkulation aufgeschrieben. Für die Betriebe werden Mehrkosten in Höhe von zehn Prozent veranschlagt und eine Übergangsfrist von 12 Monaten festgelegt.

Auf Anfrage von Friedrich Ostendorff (Bündnis 90/Die Grünen) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium diesem Entwurf keine Chance zugestanden. Die Branchenvereinbarung existiere mit detaillierten Bestimmungen erst seit drei Jahren und werde nach Staatssekretärin Maria Flachsbarth von 80 Prozent der Betriebe umgesetzt. Die Vereinbarungen seien „bereits sehr bedeutsame Schritte“ für eine tierschutzgerechte Haltung von Mastputen. Bevor die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ergänzt werde, sollten Erfahrungen und Entwicklungen ausreichend bewertet werden.

Lesestoff:

Freiwillige Branchenverpflichtung zur Putenhaltung

roRo

Zurück