BMEL will mehr Transparenz in der Agrarstruktur
Landwirtschaft
Änderung in der Agrarstrukturerhebung 2020
In der Landwirtschaft gibt es neben dem Einzelunternehmer eine Vielzahl an juristischen Personen, die landwirtschaftliche Betriebe führen. Zudem bilden größere Unternehmen mitunter ein Geflecht aus Mutter- und Tochterunternehmen. Mit dem Idealbild eines familienbäuerlichen Betriebes sind diese Gebilde nicht vereinbar.
Im Rahmen der nächsten Agrarstrukturerhebung 2020 will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die Rechtsform der juristischen Personen nicht nur erfassen und einer Unternehmensgruppe gegenüber festmachen, sondern auch bestimmen, welches Unternehmen einen „beherrschenden Einfluss auf den Betrieb ausübt“.
Gegenüber der agrarpolitischen Sprecherin Kirsten Tackmann (Die Linke) teilt das Ministerium mit, dass ein entsprechender Referentenentwurf an die Bundestagsfraktionen verschickt wurde. Aus Gründen des Betriebsgeheimnisses werde aber eine Veröffentlichung von Daten zu einzelnen Unternehmensgruppen nicht möglich sein.
roRo