BMELV-Hilfe für Hochwassergeschädigte

Landwirtschaft

Hochwasser: Staatssekretäre im BMELV

Am Mittwoch tagten kurzfristig die Staatsekretäre der Bundesländer zum Thema Hochwasser und Flutschäden im Bundeslandwirtschaftsministerium. Folgende Grundzüge für die jetzt anlaufende Soforthilfe wurden vereinbart:

Der Bund beteiligt sich an den hochwasserbedingten Soforthilfen der Länder mit 50 Prozent. Der Umfang der eingesetzten Bundesmittel ist damit abhängig von den Soforthilfen der Länder.

Als Soforthilfen gelten Maßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2013 bei den jeweiligen Stellen der Länder beantragt werden.

Im Rahmen der Soforthilfe des Bundes können unternehmensbezogene Schäden an land-, forst- und fischeiwirtschaftlichen Flächen und Wirtschaftsgütern durch hochwasserbedingte Überschwemmungen abgedeckt werden. Ebenfalls sind Überschwemmungsschäden in Binnenfischerei und Aquakultur abgedeckt.

Von Seiten des Bundes gibt es keine Einschränkungen der Mitfinanzierung von Länderprogrammen hinsichtlich der Anwendung einer betrieblichen Einkommensobergrenze sowie von Obergrenzen für die Soforthilfen pro Betrieb.

Die Beteiligung des Bundes wird über Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem BMELV und den Fachressorts der Länder geregelt, die in den kommenden Tagen abgeschlossen werden sollen.

roRo

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