BMU widerspricht Röslers Netz-Naturschutzausnahmen

Landwirtschaft

Netzausbau muss Verträglichkeitsprüfung durchführen

Für einen beschleunigten Netzausbau im Rahmen der Energiewende wollte Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler „beim Durchqueren von Schutzgebieten einen Teil der EU-Regeln auf Zeit außer Kraft“ setzen. Gemeint sind die FFH- und Vogelschutz-Richtlinien.

Auf Nachfrage der SPD hat das Bundesumweltministerium (BMU) dem jedoch widersprochen: „Die Natura-2000-Richtlinie … sieht keine generellen Ausnahmemöglichkeiten für bestimmte Vorhabetypen wie zum Beispiel den Netzausbau vor.“ Auch der Netzausbau muss einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden.

Dies schließe nicht aus, dass bei übergeordneten öffentlichen Interessen, Ausnahmen zugelassen sein können. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz ordne im Paragrafen 1 den Energiewendenetzten so ein öffentliches Interesse zu, fordere jedoch im Ereignisfalle auch neue Ausgleichsmaßnahmen. Folglich reiche nach Auffassung des BMU der geltende Rechtsrahmen für den Netzausbau aus.

roRo

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