Bodenpolitik Bund und Brandenburg

Landwirtschaft

BVVG-Protokolländerungen und Brandenburger Bodenplan

Am 01. Juli sind Protokollnotizen bei der Ausschreibung von BVVG-Flächen wirksam geworden:

Um den Erwerb oder die Pacht von Flächen zu erleichtern, wird die Obergrenze der zur Ausschreibung vorgesehenen Lose von derzeit 25 Hektar auf maximal 15 Hektar reduziert. Gleichzeitig sind kleinere Lose weniger attraktiv für außerlandwirtschaftliche Investoren.

Die zunächst versuchsweise eingeführten beschränkten Ausschreibungen für Junglandwirte werden fortgeführt. Damit wird ein Beitrag zur Unterstützung von jüngeren Landwirten und Existenzgründern geleistet.

Der Anteil der im Wege beschränkter Ausschreibungen zum Kauf oder zur Pacht angebotenen Flächen für arbeitsintensive Betriebe, insbeson­dere Ökobetriebe und Junglandwirte, soll 30 Prozent der jähr­lich pachtfreien und für eine anschließende Ausschreibung vorzusehenden Flächen betragen.

Die Privatisierungstätigkeit der BVVG wird um fünf Jahre bis 2030 verlängert. Damit wird ein Wunsch insbesondere der Länder aufgegriffen. Insbesondere in Regionen mit einem höheren Anteil an BVVG-Flächen wird der Verkauf zeitlich entzerrt, be­troffene Betriebe können die Flächen tendenziell länger pachten.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht in der Änderung der Flächenpolitik der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) eine Stärkung der Landwurte gegenüber außerlandwirtschaftlichen Investoren. „Nun können agrarstrukturelle Belange bei der weiteren Privatisierung noch besser berücksichtigt werden“, glaubt Minister Christian Schmidt.

Brandenburger 5-Punkte-Plan

Nahezu zeitgleich hat Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger einen 5-Punkte-Plan zum Bodenmarkt vorgelegt, der jetzt mit dem Landesbauernverband, dem Bauernbund, dem Grundbesitzerverband, dem Landesfischereiverband und dem neu gegründeten Forum Natur Brandenburg weiter bearbeitet wird. Ziel ist, so Vogelsänger, „dass Landwirte in Brandenburg Boden zu wirtschaftlich vertretbaren Preisen erwerben können. Die Stärkung der heimischen Landwirtschaft ist das Ziel.“

1. Erarbeitung eines Erlasses zur vorrangigen Berücksichtigung ortsansässiger Landwirte bei Flächenverkäufen

2. Prüfung der Einführung einer gesetzlichen Erbschaftsregelung für Landwirte in Brandenburg nach dem Vorbild der Höfeordnung

3. Verbesserung der Unterstützungsangebote für Junglandwirte, arbeitsintensive Betriebe sowie ökologisch wirtschaftende Betriebe

4. Erarbeitung einer Strategie zur Reduzierung des Flächenverbrauchs

5. Förderung einer wettbewerbsfähigen, vielfältigen Agrarstruktur

Als Maßnahmen werden die Landwirtschaftsbehörden für eine qualifizierte und einheitliche Bearbeitung der Anträge geschult.

roRo

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