BÖLW: Generell 800 Meter Abstand

Landwirtschaft

Brandenburger Abstandsmodell als Vorbild nutzen

Das Gentechnikgesetz schreibt zwei verschiedene Abstände zu Feldern mit gentechnisch verändertem Mais vor. Zu konventionellem Mais müssen 150 Meter Abstand eingehalten werden, um Einkreuzungen zu vermindern. Zu ökologischem Maisanbau müssen 300 Meter eingehalten werden. Brandenburg hat nicht nur den meisten Anbau von gentechnisch verändertem Mais und den meisten ökologischen Anbau, sondern mit 437 Naturschutzreservaten auf 207.094 ha einen großflächigen Raum für den Naturschutz. Zusammen mit den 620 nach europäischem Recht besonders geschützten Lebensräumen für Fauna und Flora erstreckt sich die Schutzfläche auf über 11 Prozent der Landesfläche.
Allen diesen Gegebenheiten ist Agrarminister Dr. Dietmar Woidke in der letzten Woche entgegengekommen und hat per Erlass den Abstand zwischen Genmaisfeld und Naturreservat auf 800 Meter festgelegt. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) hat am Freitag den Beschluss begrüßt und fordert alle anderen Bundesländer auf, es Brandenburg gleich zu tun: „Brandenburg zeigt damit auf, wie die Bundesländer die Defizite des Gentechnikgesetzes begegnen können, um Schäden an der Natur zu begrenzen“, kommentiert Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW. Weil es aber nach wie vor „erhebliche Sicherheitsbedenken“ zu gentechnisch verändertem Mais und kein Sicherheitsmonitoring gebe, forderte Löwenstein generell, den Sicherheitsabstand auf 800 Meter zu vergrößern: „Schließlich brauchen Lebensmittel nicht weniger Schutz vor der Gentechnik als die Natur.“

roRo

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