Brandenburg fördert Beratung für Tierwohl

Landwirtschaft

Tierwohl und Klimawandel im Fokus der Beratung

Rund 400.000 Euro stehen in Brandenburg für eine neuen Förderrichtlinie zur Verfügung, bei der landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe bezüglich Tierwohl und Klimwandel beraten werden. Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger: Vogelsänger: „Gerade auch während der Arbeit am Tierschutzplan Brandenburg ist deutlich geworden, dass wir zukünftig eine breitere Unterstützung für Berater brauchen. Mit der Vorlage der Beraterrichtlinie lösen wir unsere Zusage sein, dies als eine der ersten Schlussfolgerungen aus dem Plan umzusetzen. Darüber können wir auch Anliegen umsetzen, die uns in Fragen des besseren Wissenstransfers aus der Wissenschaft in die Praxis übermittelt wurden.“

Zu den förderfähigen Schwerpunkten gehören unter anderem die Beratung zur Diversifizierung, zu produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Aspekten, zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen und zum Tierwohl genau so wie die Beratung ökologischer Betriebe zur Optimierung ihres Managements und der Vermarktung. Darüber hinaus ist es über die neue Richtlinie möglich, sich zu sozioökonomischen Themen, zum Beispiel Liquiditätsproblemen, beraten zu lassen. Insgesamt listet die Richtlinie 23 Beratungsschwerpunkte auf.

Die Richtlinie unterscheidet zwischen Antragsteller und Endbegünstigtem. Antragstelelr und damit Zuwendungsempfänger sind die Anbieter von Beratungsdienstleistungen. Der Endbegünstigte ist der Landwirt, der eine geförderte Beratung erhält. Bei Beratungen zur Verbesserung der Wirtschaftsleitung werden 80 Prozent der summe gefördert, bei allen anderen Themen die ganze Summe. Die Obergrenze für einen Beratungsschwerpunkt liegt bei 1.500 Euro.

roRo

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