Brandenburg hilft Landwirten im ASP-Gebiet

Landwirtschaft

Mehraufwand für Schweinehalter im ASP-Gebiet wird entschädigt

Viel hat die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland noch nicht gebracht [1].  Das für den Menschen ungefährliche, aber für Wild- und Hausschweine tödliche Virus hat sich eher in den Regionen etabliert und zwingt die Schweinehalter zu Mehraufwänden. Einerseits erhalten sie ASP-Abzüge am Schlachthof, zum anderen müssen sie längere Wege für die Vermarktung in Kauf nehmen. Das Landwirtschaftsministerium in Potsdam hat auf die Beschwerden der Nutztierhalter reagiert und will ihnen mit einer Entschädigung aushelfen.

Schweinehaltungsbetriebe müssen zur Verbringung ihrer gesunden Schweine in und aus dem Gebiet, beispielsweise bei Umstallung, Verkauf oder Schlachtung, nach dem Veterinärrecht zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche ergreifen. Außerdem verlängerten sich die Transportwege zur Schlachtung, weil etliche Schlachthöfe in Brandenburg und Umgebung keine Tiere aus den Restriktionszonen annehmen.

Feldfrüchte anbauende Betriebe in den Kerngebieten und den weißen Zonen wurden zudem angehalten, in der Frühjahrsbestellung statt Mais eher niedrig wachsende Kulturen anzubauen, um eine effektive Wildschweinjagd zu ermöglichen. Auch hier können höhere Kosten für längere Vermarkungswege entstehen.

Betroffene Schweinehalter können bis zum 01. November 2021 und Anbauer von niedrigwachsenden Kulturen bis zum 30. Juni 2021 Anträge auf Entschädigung beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) stellen. Die Formulare gibt es auf der Seites des Ministeriums: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/service/foerderung/landwirtschaft/ausgleich-von-asp-bedingten-mehrkosten/

Lesestoff:

[1] Sieben Monate ASP und kein Ende: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/asp-nur-das-virus-macht-fortschritte.html

roRo

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