Brandenburg plant Biberverordnung

Landwirtschaft

Sieben-Punkte-Plan für Brandenburgs Biber

Seit der Wende hat sich der Biber in vielen Landesteilen stark vermehrt und wird in zunehmendem Maße ein Problem für Anwohner. Insbesondere stehen die Wasserbauten der streng geschützten Tiere in der Kritik.

Agrarminister Jörg Vogelsänger will deshalb eine Biber-Verordnung auflegen und hat zunächst einmal sieben Eckpunkte formuliert. Diese sollen am 02. März mit den Naturschutzverbänden und am 27. März mit den Landkreisen diskutiert werden, um die Verordnung zügig umzusetzen. Der Entwurf für eine Biberverordnung entstand aus einem Gespräch mit dem Landrat Gernot Schmidt in Märkisch-Oderland.

Das Paket soll gleichermaßen der Land-, Forstwirtschaft, der Fischerei, des Naturschutzes sowie des Hochwasserschutzes gerecht werden, sagte Vogelsänger am Donnerstag. In zwei Jahren soll die Handbarkeit der Verordnung evaluiert werden.

Bibermanagement in Brandenburg (Entwurf)

1. Erlass einer Biberverordnung
Ziel: Zulassung von Ausnahmen zur Gefahrenabwehr unter konkreten Rahmenbedingungen
Geltungsbereiche: Deiche und sonstige Hochwasserschutzanlagen, Dämme von Kläranlagen und erwerbswirtschaftlich genutzten Fischteichanlagen

2. Erstattung des Mehraufwands für die Gewässerunterhaltungsverbände für Prävention und Vermeidung von Biberschäden
Geltungsbereich: Gewässer 2. Ordnung
Erstattung: 50 Prozent des Mehraufwands
Bagatellgrenze: 20.000 Euro
Beginn: 3. Quartal 2015 (in Abhängigkeit von der Verabschiedung des Landeshaushalts)
jährliches Volumen: 300.000 Euro

3. Förderung von Präventionsmaßnahmen aus der ELER-Richtlinie „Natürliches Erbe“ mit bis zu 700.000 Euro in der EU-Förderperiode bis 2020
Sicherung von Dämmen in Teichgütern, Material zur Sicherung von Gehölzen, Deichanlagen und Dämmen, Anlage von Drainagen

4. Maßnahmen im Lebensraum des Bibers
Greening-Maßnahmen im Rahmen der Agrarförderung; gezielt für die Anlage von Gewässerschutzstreifen, Vertragsnaturschutz für die Anlage von Ackerrandstreifen an Gewässern

5. Einstellung von zwei Bibermanagern
Finanzierung durch das Agrar- und Umweltministerium
Aufgaben: Aufbau eines Netzes ehrenamtlicher Biberbetreuer in den Landkreisen beziehungsweise Kommunen für Monitoring, Beratung, Unterstützung des Vollzugs bei Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit, Konfliktberatung, Schulung und Beratung bei Prävention und Maßnahmen, Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden

6. Verbesserung des Vollzugs in den Kreisen
Arbeitsgremien auf Kreisebene mit Gewässerunterhaltungs- und Naturschutzverbänden unter Einbeziehung der Landesverbände und des Agrar- und Umweltministeriums zur Entschärfung von Konflikten, Diskussion von Lösungsmöglichkeiten, Prioritäten der Vollzugsarbeit; hierzu überarbeitet das Ministerium seine Hinweise für den Vollzug in den Kreisen

7. Evaluierung des Maßnahmenkonzepts nach zwei Jahren

roRo

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