Branntweinmonopol verlängert
Landwirtschaft
Branntweinmonopol verlängert
Am Dienstag hat die EU-Kommission dem Ausstiegsmodell des Branntweinmonopols in Deutschland zugestimmt. Nach diesem Vorschlag dürfen landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien noch bis 2013 staatliche Produktionsbeihilfen erhalten, müssen ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken. Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien dürfen nach dem Kommissionsvorschlag noch bis Ende 2017 im Rahmen des Branntweinmonopols Agraralkohol erzeugen. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Damit ist ein erstes Etappenziel hin zu der von uns angestrebten Verlängerung des Branntweinmonopols erreicht. Die mitunter schwierigen Verhandlungen mit der EU-Kommission haben sich gelohnt.“ Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments.
Gut für die kleinen Betriebe
Schon im Vorfeld hoffte Bayerns Agrarminister Helmut Brunner auf eine rasche Umsetzung. Vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen bekämen dadurch Rechtssicherheit über ihre Produktionsgrundlage. Sonst müssten die Betriebe zum 30. September 2010 ihren Betrieb einstellen.
Die „Galgenfrist“ sei gut für die Betriebe, so Cornelia Behm, Sprecherin für ländliche Entwicklung bei den Bundesgrünen. Dennoch sei das nur ein Aufschub. Die Alternative für die Agraralkoholproduktion sei die Industriealkoholproduktion in zentralen Gewerbe- und Industriebetrieben, die den ökologischen Nachteil der langen Transportwege hätten. Die biogenen Reststoffe, die Schlempe, erreiche nicht wieder die Ursprungshöfe als Futter- oder Düngemittel, so dass die regionalen Stoffkreisläufe unterbrochen seien. Aus ökologischen Gründen sei eine Weiterförderung von Agraralkohol erstrebenswert, „damit die Bewirtschaftung vieler Streuobstwiesen in Süddeutschland weiter wirtschaftlich bleibt.“
roRo