Brunner fordert ernsthaften Bürokratieabbau

Landwirtschaft

AMK soll Bürokratieaufwand reduzieren helfen

Die nächste Agrarministerkonferenz (AMK) findet im Oktober in Lübeck statt. Schon heute hat Bayerns Agrarminister Helmut Brunner den Bürokratieabbau auf die Tagesordnung gesetzt. Für die Verwaltungsaufwände kommen etliche Stunden im Jahr zusammen, wie das „Schwarzbuch Bürokratieabbau“ des Deutschen Bauernverbandes aus dem Jahr 2006 zeigt:

Aufwand in Stunden für

Betrieb in BW

Betrieb in NRW

Genossenschaft in Thü

Datenbank

40

2

52

Meldung Tierseuchenkasse

1

1

Bestandsbücher

36

32

182

Antrag Betriebsprämie

40

8

240

Cross Compliance

16

24

120

Berufsgenossenschaft

8

16

8

Nachweis Pflanzenbau

10

182

Landesamt für Statistik

8

12

Baugenehmigung

56

Summe

141

176

797

Aufwand nicht vermittelbar
„Der bürokratische Aufwand hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, das weder den Landwirten noch den Steuerzahlern mehr vermittelbar ist“, schreibt Brunner der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die mit einem AMK-Beschluss das Thema bei EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos voranbringen soll. „Nur wenn es uns gelingt, die überbordende Bürokratie wieder auf ein vertretbares Maß zurückzuführen, werden die vielfältigen Leistungen der europäischen Agrarpolitik auf Dauer akzeptiert“, so Brunner.
Neben der Reduzierung der „Fülle von agrarstatistischen Anforderungen, die selbst Experten nicht mehr überblicken könnten“, geht es dem Minister vor allem um den Kontrollaufwand. So könnten die InVeKos-Kontrollen von derzeit fünf auf 2,5 Prozent der Betriebe halbiert werden und auch bei der Cross Compliance (CC) sieht Brunner Handlungsbedarf.

Symbol des Bürokratieabbau des DBVInVeKos und CC
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) heißt im Langtext: „Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems“. Darin sind Bestimmungen über die Mindestfläche für den Bezug der Direktzahlungen aufgeführt, auch die veränderliche Auflistung von Landschaftselementen, wie Tümpel, Sölle oder Hecken bis hin zu Antragszeiten, bis wann die Angaben eingereicht worden sind.
Cross Compliance (CC) bedeutet die Verknüpfung der Direktzahlungen an Umweltauflagen, deren Einhaltung mit umfangreichen Checklisten überprüft werden.

roRo; Grafik: DBV

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