Brunner fordert ernsthaften Bürokratieabbau
Landwirtschaft
AMK soll Bürokratieaufwand reduzieren helfen
Die nächste Agrarministerkonferenz (AMK) findet im Oktober in Lübeck statt. Schon heute hat Bayerns Agrarminister Helmut Brunner den Bürokratieabbau auf die Tagesordnung gesetzt. Für die Verwaltungsaufwände kommen etliche Stunden im Jahr zusammen, wie das „Schwarzbuch Bürokratieabbau“ des Deutschen Bauernverbandes aus dem Jahr 2006 zeigt:
Aufwand in Stunden für |
Betrieb in BW |
Betrieb in NRW |
Genossenschaft in Thü |
Datenbank |
40 |
2 |
52 |
Meldung Tierseuchenkasse |
1 |
|
1 |
Bestandsbücher |
36 |
32 |
182 |
Antrag Betriebsprämie |
40 |
8 |
240 |
Cross Compliance |
16 |
24 |
120 |
Berufsgenossenschaft |
8 |
16 |
8 |
Nachweis Pflanzenbau |
|
10 |
182 |
Landesamt für Statistik |
|
8 |
12 |
Baugenehmigung |
|
56 |
|
Summe |
141 |
176 |
797 |
Aufwand nicht vermittelbar
„Der bürokratische Aufwand hat inzwischen ein Ausmaß angenommen, das weder den Landwirten noch den Steuerzahlern mehr vermittelbar ist“, schreibt Brunner der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die mit einem AMK-Beschluss das Thema bei EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos voranbringen soll. „Nur wenn es uns gelingt, die überbordende Bürokratie wieder auf ein vertretbares Maß zurückzuführen, werden die vielfältigen Leistungen der europäischen Agrarpolitik auf Dauer akzeptiert“, so Brunner.
Neben der Reduzierung der „Fülle von agrarstatistischen Anforderungen, die selbst Experten nicht mehr überblicken könnten“, geht es dem Minister vor allem um den Kontrollaufwand. So könnten die InVeKos-Kontrollen von derzeit fünf auf 2,5 Prozent der Betriebe halbiert werden und auch bei der Cross Compliance (CC) sieht Brunner Handlungsbedarf.
InVeKos und CC
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) heißt im Langtext: „Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems“. Darin sind Bestimmungen über die Mindestfläche für den Bezug der Direktzahlungen aufgeführt, auch die veränderliche Auflistung von Landschaftselementen, wie Tümpel, Sölle oder Hecken bis hin zu Antragszeiten, bis wann die Angaben eingereicht worden sind.
Cross Compliance (CC) bedeutet die Verknüpfung der Direktzahlungen an Umweltauflagen, deren Einhaltung mit umfangreichen Checklisten überprüft werden.
roRo; Grafik: DBV