BTK kritisiert Tiertransporte in Drittländer
Landwirtschaft
Bei langen Transportwegen häufen sich Tierschutzverstöße
Tiertransporte sind seit längerem mal wieder in Kritik geraten. Zuletzt hat die Bundesregierung in einem Bericht an die EU-Kommission bei der Zunahme an Verstößen dreistellige Prozentzahlen zugeben müssen. Erstaunlicherweise hat es kaum Proteste aus der Branche gegeben – weil das wohl ein „offenes Geheimnis“ ist.
Die Bundestierärztekammer (BTK) hat in einem Brief an das Bundeslandwirtschaftsministerium nachgelegt und kritisiert lange Transportwege an Drittländer, bei denen offenbar mit Blick auf das Empfängerland die Einhaltung von EU-Bestimmungen kaum beachtet wird. Die BTK bezieht sich auf festgestellte Tierschutzverstöße an der bulgarisch-türkischen Grenze.
„Wir halten es für dringend geboten, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die tierschutzrechtliche Vorschriften erfüllt werden. Es ist unhaltbar, dass Tiere an der Grenze stunden- oder sogar tagelang bei sengender Hitze, ohne Versorgung mit Futter oder Wasser, in den Transportern ausharren müssen“, beklagt Dr. Uwe Tiedemann, Vorsitzender der BTK. „Es gibt keinen Notfallplan, keine Unterbringung der Tiere in solchen Fällen. Daher dürfen Transporte von lebenden Tieren in ein Drittland wie die Türkei von den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr durchgeführt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass bestimmte Anforderungen umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung EG/1/2005 „Europäische Übereinkommen übr den Schutz von Tieren beim internationalen Transport“.
Der Bund solle:
- darauf hinzuwirken, dass die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen unbedingt eingehalten werden,
- darauf hinzuwirken, dass eine zügige Abfertigung von Tiertransporten beim Grenzübertritt gewährleistet wird und, sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen sichergestellt wird,
- darauf hinzuwirken, dass die Mitgliedsstaaten die zuständigen Abfertigungsbehörden zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission aufgestellten Forderungen anhalten sowie
- dahingehend auf die Europäische Kommission einzuwirken, dass ein externes Audit beauftragt wird, um festzustellen, ob die im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Anforderungen erfüllt werden und, falls das nicht der Fall ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Gleichzeitig fordert der BTK die Zuchtverbände auf, keine Viehtransporte in Länder zu organisieren, wenn der tierschutzgerechte Ablauf an den Grenzen nicht gewährleistet ist.
roRo