Bund-Länder-Moorschutz

Landwirtschaft

Dachvereinbarung mit Mehrwert

Svenja Schulze und Julia Klöckner mit dem Bund-Länder-Moorschutzprogramm (v.l.)

Das Bundesumweltministerium hat vor der Sommerpause eine eigene Moorschutzstrategie geschrieben, nachdem es keinen gemeinsamen Nenner mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium gegeben hat. In diesem Punkt hat die Große Koalition ihren Vertrag nicht erfüllen können.

Beide Bundesministerien hingegen haben am Mittwoch die Bund-Länder-Strategie für den Moorschutz unterzeichnet. Wie das zusammengeht, konnten die Sprecher der Ministerien nicht so recht erklären. „Durch die Bund-Länder-Zielvereinbarung sind wir jetzt einen weiteren Schritt gegangen, heißt es beim Agrarministerium, das Umweltressort bezeichnet die Vereinbarung als Dach für den Moorschutz: „Eine Säule dafür sind die einzelnen Strategien der Länder.“ Bund und Länder gehen über das Ziel zwischen Agrar- und Umweltministerium hinaus.

Moorschutz

Der Moorschutz ist ein wichtiges Thema. Sie machen lediglich acht Prozent der landwirtschaftlichen Fläche aus, emittieren aber 6,7 Prozent der deutschen Treibhausgase. Der Schutz für die Moore durch Wiedervernässung ist also ein großer Hebel für die Klimaziele und liegt in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer. Über die Moore können bis 2030 fünf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden. Das sind nahezu zehn Prozent der bundesweiten Emissionen. Für die Maßnahmen wie Wiedervernässung und Standortanpassung stehen bis 2025 jetzt 330 Millionen Euro zur Verfügung.

Intakte Moore binden Kohlenstoff, entwässerte Moore hingegen geben pro Hektar und Jahr rund 30 Tonnen CO2-Äquivalente frei.

Klöckner und Schulze

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner: „Die erforderlichen Maßnahmen werden wir umfassend und langfristig finanzieren. So wollen wir etwa Landwirte bei der Umstellung ihrer Produktion unterstützen, damit landwirtschaftliche Flächen weiter genutzt werden können. Denn nur eine Strategie mit verlässlichen Rahmenbedingungen, die breit getragen und akzeptiert wird, kann erfolgreich sein und somit einen Beitrag zum Schutz des Klimas leisten.“

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Nach Jahrhunderten des Verlustes von Mooren brauchen wir jetzt ein Jahrzehnt des engagierten Wiederaufbaus. Denn mit Moorschutz schafft man vielfachen Nutzen. Moorschutz ist gut für das Klima, weil der Kohlenstoff im Boden bleibt. Er ist gut für Deutschlands biologische Vielfalt, weil viele Arten nur im Moor vorkommen, etwa Birkhuhn, Moorfrosch oder Sonnentau. Und Moorschutz hilft bei der Anpassung an den Klimawandel, denn Moore können die Folgen von Starkregen, Hochwasser, Dürre oder Hitze abmildern.“

Die Maßnahmen

Im Zentrum der Vereinbarung stehen Maßnahmen zur großflächigen Wiedervernässung entwässerter Moorböden.

Eine land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen soll trotz der angehobenen Wasserstände weiterhin möglich sein, wenn das gewollt ist.

Die Einführung und Weiterentwicklung standortangepasster Nutzungen, die mit hohen Wasserständen vereinbar sind – den sogenannten Paludikulturen – sollen gefördert werden.

Für die Finanzierung konkreter Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden, für Modellvorhaben und für Maßnahmen zur Reduktion des Torfeinsatzes stellt die Bundesregierung über den Energie- und Klimafonds bis 2025 rund 330 Millionen Euro zur Verfügung. Eine verbindliche, langfristige und am Minderungsziel ausgerichtete Mittelbereitstellung durch den Bund ist auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich, um die Ziele der Vereinbarung zu erreichen.

Torf bindet große Mengen Kohlenstoff. Darum soll der Torfabbau in Deutschland auslaufen. Bund und Länder setzen sich in der Zielvereinbarung daher gemeinsam dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt werden.

Bayern, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

„Wir nehmen diese Herausforderungen an und stellen uns als moorbodenreiches Bundesland unserer Verantwortung für den Klimaschutz“, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in Bayern. „Aber wir erwarten vom Bund tatkräftige Unterstützung. Ohne erhebliches und dauerhaftes finanzielles Engagement ist dieses Ziel nicht erreichbar. Das Bundesklimaschutzgesetz gibt uns allen sehr hohe Einsparungsziele vor. Wer ambitionierte Minderungsziele vorgibt, muss auch für eine verbindliche, langfristige Finanzierung sorgen und die teilnehmenden Bauern entlasten.“ Bayern hat bereits ein Moorwaldprogramm aufgelegt und entwickelt moorbodenverträgliche und klimaschonende Landnutzungsformen.

Brandenburg ist eines der moorreichsten Bundesländer. Das Umweltministerium arbeitet gerade an einem Moorschutzprogramm sowie einem Klimaplan zur Definition vor Treibhausgasreduktionszielen. Das Klimamoor-Projekt ist elementarer Baustein. Minister Axel Vogel: „Es ist erfreulich, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern eine Zielvereinbarung zum Moorschutz getroffen hat. Sie bildet eine Grundlage dafür, dass alle im Hinblick auf den Moorschutz an einem Strang ziehen und sich für den Erhalt der Moore und für Projekte zur Wiedervernässung einsetzen werden.“ Brandenburg will bis 2030 jährlich 700.000 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. Für die existenzsichernde Bewirtschaftung von Mooren stehen aus dem Zukunftsinvestitionsfonds 7,2 Millionen Euro bereit.

Landwirtschaftsminister Till Backhaus hätte sich ehrgeizigere Ziele gewünscht, um 2050 die Klimaneutralität erreichen zu können. Dennoch ist er zufrieden. Seit dem Jahr 2000 wurden in MV auf mindestens 35.000 Hektar Moorwiedervernässungen durchgeführt. Finanziert durch die Naturschutzförderrichtlinie wurden allein im Zeitraum von 2009 bis 2016 41 Projekte umgesetzt. Mit rund 24 Mio. Euro wurden auf 2.500 ha Fläche Maßnahmen eingeleitet, die innerhalb von 50 Jahren rund 330.000 Tonnen CO2-Äquivalente einsparen. 2018 haben wir wesentlich dazu beigetragen, die Moorprofessur an der Uni Greifswald zu verstetigen. Diese Professur unterstützen wir mit jährlich 50.000 Euro. Das Greifswald Moor Centrum (GMC) wird durch mein Haus über Projektverträge gefördert.

Mit Freiwilligkeit umsetzen

Der Deutsche Bauernverband ist vorsichtig. Die Bund-Ländervereinbarung erkenne die Brisanz des Themas für einvernehmliche Lösungen mit den betroffenen Bürgern, Grundeigentümern und Landwirten an. Die geplante Wiedervernässung von Moorstandorten kann nur in Kooperation mit den Menschen auf freiwilliger Basis angegangen werden. „Es geht um Standorte, die mit staatlicher Unterstützung über Jahrhunderte und bis in die jüngere Vergangenheit hinein für die Landwirtschaft zur Sicherung der Ernährung urbar gemacht  wurden, um mehr als eine Million Hektar landwirtschaftlicher Flächen, um ländliche Infrastruktur, Siedlungen und ganze Dörfer.“

Lesestoff:

Die Vereinbarung: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Klimaschutz/moorbodenschutz-blzv.html

Roland Krieg; Foto: BMEL/Phototek/Heindl

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