Bund will klare Regeln für Drohnen

Landwirtschaft

Drohnen fliegen demnächst mit Kennzeichen

Drohne

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett Regeln für den Betrieb von Drohnen beschlossen. Die unbemannten Flugobjekte werden immer beliebter und haben auch gewerblich ein großes Potenzial bei Kartierungen und Aufspüren von Wild auf der Wiese, bevor das Mähwerk es erfasst. „Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer werden aber auch die Gefahren von Kollisionen, Abstürzen und Unfällen“, weiß Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. „Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und glecihzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Drohnenverordnung auf den Weg gebracht.“ Nach dem Kabinett liegt die Drohnenverordnung jetzt dem Bundesrat vor.

Wesentliche Regelungen der Verordnung:

- Kennzeichnungspflicht ab 0,25 kg, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können.

- Kenntnisnachweis ab 2 kg (außer auf Modellflugplätzen) durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder Bescheinigung über eine Einweisung eines Luftsportvereins.

- Erlaubnispflicht ab 5 kg. Die Erlaubnis wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.

- Betriebsverbot, z.B. außerhalb der Sichtweite oder in Flughöhen über 100 Metern (gilt nicht auf Modellfluggeländen), über Wohngrundstücken ab 0,25 kg oder wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale übertragen oder aufzuzeichnen kann.

- Für gewerbliche Nutzer wird das aktuell bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Künftig ist der Betrieb außerhalb der Sichtweite genehmigungsfähig. Damit wird der Betrieb gewerblicher Drohnen erleichtert und es werden neue Geschäftsmodelle ermöglicht.

Dem Verkehrsministerium ist der Begriff Landwirtschaft zwar fremd, aber auf zweimaliger Nachfrage hin und Rückverweis auf die Pressemeldungen, scheint es für Lohnunternehmen und Landwirte mit Pachtflächen keine Einschränkungen des Einsatzes für Drohnen zu geben. Sofern die Flächen sie nicht in der Einflugschneise liegen.

Lesestoff:

Informationen und eine Broschüre finden Sie unter www.bmvi.de/drohnen

Auch die EU ist auf dem Weg, Regeln zu finden: https://herd-und-hof.de/handel-/eu-plant-richtlinien-fuer-drohnen.html

Roland Krieg

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