Bundeskabinett verabschiedet Agrarstatistikgesetz

Landwirtschaft

Bund will transparente Betriebsstrukturen

Der Referentenentwurf zur Änderung der Agrarstrukturerhebung 2020 ist am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet worden [1].

Im Paragrafen 27 sind die Erhebungsmerkmale erfasst. Dazu zählen jetzt die Rechtsform des Betriebes, die Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe, sofern der Betrieb eine juristische Person ist und ob der Betrieb als Gemeinschaftslandeinheit geführt wird.

2020 findet nach zehn Jahren wieder ein Agrarzensus statt. Die Landwirtschafts- und Ernährungsorganisation der Vereinten Nationen, die FAO) hat empfohlen, dass alle Länder einen Zensus durchführen.

„Umfassende, verlässliche und aktuelle Zahlen zu den Strukturen unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu haben, ist entscheidend. Sie sind unerlässliche Basis, um zielgerichtete Entscheidungen zu treffen sowie insgesamt einen guten politischen Rahmen für die Branche zu setzen. Faktenbasiert, nicht geleitet von Stimmungen“, sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner am Mittwoch. Eine aktuelle Datengrundlage ist für Politiker, Wissenschaftler und die Öffentlichkeit eine wesentliche Grundlage.

Lesestoff:

Den Gesetzentwurf finden Sie auf www.bmel.de

[1] Betriebsform wird mitgezählt: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/bmel-will-mehr-transparenz-in-der-agrarstruktur.html

roRo

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