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Am Freitag fand die letzte Bundesratssitzung vor der Bundestagswahl statt. Als Neuerung wurde sie erstmals im Internet live übertragen. Zu sehen sind die Sitzungen unter www.bundesrat.de

Energie- und Klimafonds

Anfang September hat das Bundeskabinett den Haushaltszuschuss für den Energie- und Klimafonds EKF beschlossen [1]. Der Umweltausschuss des Bundesrates sieht darin das Eingeständnis der Bundesregierung, dass sich die Zertifikatspreise auf absehbare Zeit nicht erholen werden. Zudem werde die Klimafinanzierung in eine Abhängigkeit zur Haushaltssituation gebracht. Am Freitag hat der Bundesrat dann auch Stellung zu den Finanzplänen genommen und Zweifel geäußert, ob die festgelegten Haushaltsmittel für die Stabilisierung des EKF ausreichen. Durchgefallen ist die Querfinanzierung aus den Überschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bund habe zur Entlastung des eigenen Haushalts bereits vorher eine Kürzung des Bundeszuschusses vorgenommen. Mit der erneuten Kürzung werde den Krankenversicherungen erneut Geld vorenthalten. „Die Kürzung des Bundeszuschusses steht im Widerspruch zu einer nachhaltigen und verlässlichen Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen“, heißt es in der am Freitag gefassten Stellungnahme.

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Mecklenburg-Vorpommern hatte einen Entschließungsantrag zur GAP eingebracht. Die Kürzungen der Mittel für den ländlichen Raum sollen linear gemäß den Anteilen der Bundesländer erfolgen. Zudem soll die Bundesregierung in Brüssel klären, ob Agrarumweltprogramme und Ökolandbau vor dem Hintergrund des Doppelförderungsverbotes bei den Greening-Auflagen angerechnet werden. Wenn auf Degression und Kappung verzichtet werden, dann soll die Bundesregierung für Zusatzzahlungen der ersten Hektare bis zur nationalen Obergrenze von fünf Prozent Mittel aus der ersten Säule einsetzen. Der Antrag wurde in den Agrarausschuss überwiesen.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus Mecklenburg-Vorpommern begründet den Antrag mit dem Bedarf einer umfassenden politischen Abstimmung. Vor allem die strukturschwachen und vom demografischen Wandel betroffenen Regionen in Ostdeutschland sind von den Kürzungen aus Brüssel betroffen. Das Greening mache die Agrarpolitik durch viele Ausnahmeregelungen komplizierter. Die Knackpunkte fasst er zusammen: „Es geht um die Entscheidung, ob und wie viele Mittel der ersten Säule – also der direkten Zahlungen an die Landwirte – in die zweite Säule zugunsten der ländlichen Entwicklung umverteilt werden. Es geht darum, wie hoch der Anteil der nationalen Obergrenze (5.018 Mrd. Euro) der Direktzahlungen ist, der für die Stärkung der ersten Hektare eingesetzt wird. Deutschland muss mindestens 5 Prozent (rund 250 Mio. Euro/Jahr) dafür einsetzen, wenn wir die Degression national nicht anwenden.“

Vegetarier-Label

Seitens der EU fehlt ein Durchführungsrechtsakte zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Vegetarier und Veganer geeignet sind. Niedersachsen hat einen Antrag eingebracht, dass die Bundesregierung Definitionen vorlegt und an die EU-Kommission übermittelt. Danach soll zeitnah die entsprechende Verordnung gefasst werden. Unabhängig davon soll geprüft werden, ob es eine nationale Regelung für die Übergangszeit gibt. Dem hat der Bundesrat zugestimmt [2].
Schon im Landtag des Saarlandes gab es eine fraktionsübergreifende Übereinstimmung für eine klare Definition, teilte der Vegetarierbund Deutschland mit. Die fehlende Definition führe bei Verbrauchern zu Unsicherheiten. Definition und Kennzeichnung kämen der steigenden Nachfrage nach diesen Produkten entgegen, kommentierte Till Strecker von der European Vegetarian Union. Weil eine einheitliche Definition fehlt, entwickelten die Händler eigene Label, die nicht den Vorstellungen der vegetarischen Verbände entsprechen. Daher wertete Strecker die Entscheidung am Sonntag als wegweisend.

Patentgesetz

Schleswig-Holstein hat vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der EU-Patentgerichtsbarkeit vier Lokalkammern in der Bundesregierung gefordert. Damit soll die Zahl der steigenden Patentrechtsstreitigkeiten auf mehrere Schultern verteilt werden. Der Rechtsausschuss forderte eine Stellungnahme, der Ausschuss für Kulturfragen hat davon abgesehen. Am Ende wurde dieser Tagungsordnungspunkt abgesetzt.

Pflanzen- und Tiergesundheit

Die EU fasst gerade zahlreiche Verordnungen in den Bereichen Lebensmittel, Pflanzen und Tiere für mehr Sicherheit und Gesundheit zusammen. Im Vordergrund steht dabei die Überarbeitung der Finanzvorschriften und Ausgaben. Das sei zwar zu begrüßen, hieß es im Bundesrat, aber Änderungen seien notwendig: So soll forstliches Vermehrungsgut wegen der grundlegenden Unterschiede zu landwirtschaftlichem Saatgut ausgeklammert werden. Die Vorschriften im Forst funktionieren gut und eine Änderung würde das Verfahren verkomplizieren und verteuern. Aufgaben der Baumschulen würden ins Ausland verlagert werden. Im EU-Paket ist eine Absenkung des Kofinanzierungssatzes zu Maul- und Klauenseuche von 60 auf 50 Prozent vorgesehen. Das lehnte der Bundesrat ab. Ebenso sei die Bagatellgrenze von 50.000 Euro als Auslöser von Ko-Finanzierungen zu hoch. Auch Maßnahmen und Programme unterhalb dieser Schwelle können am Ende zur Sicherung der Lebensmittel führen. Finanzhilfen sind nach Programm-Lesart erst zu gewähren, wenn der Seuchenfall eingetreten ist. Der Bundesrat empfiehlt den Einsatz bereits im Verdachtsfalle. Die Bundesregierung soll sich in Brüssel für diese Änderungen einsetzen.

Schiffsemissionen

Der Gütertransport mit Containerschiffen boomt. Vor kurzem hat mit der Maersk Mc-Kinney Möller das zurzeit größte Containerschiff mit 18.300 Standardcontainern in Bremerhaven festgemacht. Das Schiff gilt als besonders umweltfreundlich. Dennoch gibt es keine verbindlichen Vorgaben, die unabhängig die Emissionen von Kohlendioxid beim Schiffstransport erfassen. Die EU-Kommission will das bei Schiffen mit mehr als 5.000 BRZ (Bruttoraumzahl, früher Bruttoregistertonne) ändern. Jeglicher Schiffsverkehr nach, von und zwischen EU-Häfen soll unabhängig vom Eigner des Schiffes Angaben über die Energieeffizienz des Schiffes machen. Kennzahlen sind Energieverbrauch auf der Strecke und Transportleistung. Die Daten sollen von einem Gutachter verifiziert werden. Der Bundesrat sieht im Schiffsverkehr einen wachsenden Transportsektor, der im Emissionshandelssystem nicht enthalten ist. Daher sei es eine gute Grundlage für die Verringerung der Treibhausgase. Allerdings wird ein erheblicher Kostenzuwachs für die Unternehmen entstehen. Die Bundesregierung soll sich für eine möglichst kostengünstige Bewertung einsetzen.

Rohstoff Phosphor

Die EU will den Rohstoff Phosphor als essentiellen Baustein des Lebens nachhaltig bewirtschaften. Der Bundesrat unterstützt das Ziel mit vier Forderungen an die Bundesregierung: Neben der Phosphorrückgewinnung aus dem Abwasser, sollen auch Maßnahmen zur Rückgewinnung aus Abfällen genutzt werden. Die Rückgewinnung soll sich an den Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes orientieren. Es soll eine EU-weite Phosphorrückgewinnungsstrategie angestrebt werden. Im Zusammenhang mit mineralischen Phosphordüngern soll die EU angeregt werden, „anspruchsvolle Grenzwerte“ für Cadmium und Uran festzulegen. Die Bundesregierung soll eine Vorreiterrolle einnehmen. [3]

Mastkaninchen

Für die Haltung von Kaninchen gelten zwar die Tierschutzgesetze, aber es gibt keine spezifischen Regeln für Haltung und Zucht. Fütterung, Stallklima und Struktur, um eine artgerechte Haltung wie Hoppelsprung, Liegen in Seitenlage und Nagebedürfnis zu gewährleisten müssen noch definiert werden. Nach Vorschlägen des Bundesrats-Agrarausschuss wurden insgesamt 44 Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Kaninchen an die Bundesregierung herangetragen. So soll die Lochweite von Spaltenboden bei Mastkaninchen 11 und bei Zuchtkaninchen bei 14 Millimeter liegen, jedes Mastkaninchen hat Anspruch auf mindestens 300, das größere Zuchtkaninchen auf mindestens 600 Quadratzentimeter Stallfläche und die Tiere bekommen Rückzugsräume. Da die derzeitige Haltung den neuen Anforderungen nur teilweise entspreche, müssen Übergangsfristen vorgesehen werden.

Fruchtsaft und andere Vorschriften

Zustimmung des Bundesrates fanden Änderungen zur Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Schriften. Hierbei ging es um Details zur Anpassung an EU-Vorgaben. So muss bei Fruchtsäften aus Fruchtsaftkonzentrat die lösliche Trockenmasse dem jeweiligen Mindestbrixwert für wiederhergestellte Säfte entsprechen. Auf dem Etikett müssen Säfte aus mehreren Früchten diese in absteigender Reihenfolge des Volumens angegeben werden. Fruchtnektar, dem kein Zucker zugesetzt wurde, darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn keine Monosaccharide, Disaccharide oder andere Lebensmittel mit süßenden Eigenschaften verwendet wurden. Ist Zucker von Natur aus im Saft, sollte auf dem Etikett „Enthält von Natur aus Zucker“ aufgedruckt sein.

Holzhandels-Sicherungsgesetz

Seit dem 03. März 2013 ist das Holzhandels-Sicherungsgesetzt gegen den illegalen Holzeinschlag in Kraft. Ein einfacher Verwaltungsakt ist die Streichung der obsolet gewordenen Verwaltungsvorschrift über die Zulassung von forstlichem Vermehrungsgut. Schwerwiegender ist die Entschließung des Bundesrates, dass das Gesetz nicht alle früheren Vorschläge des Hauses umgesetzt hat. Aus diesem Grunde soll das Gesetz in zwei Jahren auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft werden.

Werkverträge

Werkverträge sind in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit stark kritisiert worden. In der Fleischindustrie beispielsweise werden sie für Lohndumping und Billigfleisch verantwortlich gemacht. Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen in den Bundesrat eingebracht. Der Bundesrat wird im neuen Bundestag das Gesetz zur Vorlage einreichen.

Lesestoff:

[1] Bundeskabinett zum Zuschuss EKF

[2] Vegetarierbund fordert klare Definitionen. Das V-Label

[3] Wirtschaftsdünger habenVorteile beim Uran-Gehalt

Roland Krieg

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