Bundesrat hat auch Kälberhaltung verändert
Landwirtschaft
Kälber brauchen einen neuen Liegebereich
Unter der Überschrift Kastenstandshaltung zur Bundesratsentscheidung von Anfang Juli ist ein anderes Thema aus der Tierschutznutztier-Verordnung untergegangen, teilt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK NI) mit. Für manchen Betrieb fallen finanzielle Aufwendungen an.
Für den Liegebereich von Kälbern bis sechs Monate muss ein „weicher oder elastisch verformbarer“ Liegebereich vorhanden sein werden. Das sind Gummibodenbeläge oder eine weiche Einstreu. Fehlen diese Möglichkeiten, haben Betriebe eine dreijährige Übergangszeit erhalten, in Härtefällen von sechs Jahren, ihre Ställe zu ergänzen. Die LWK NI spezifiziert die betroffenen Betriebe: In der Kälbermast und Fresseraufzucht sind Flächen mit Bongassiböden betroffen, manche Mäster halten Kälber unter sechs Monaten noch auf Betonspaltenboden. Betroffen sind auch Betriebe, die zu wenig Stroh für die weiche Einstreu haben.
Als Gründe für Änderung werden „bequemes“ Liegen und das Verhindern von Wärmeableitung nach EU-Verordnung 2008/119/EG genannt. In der deutschen Umsetzungsverordnung fehlte das Wort „bequem“, was nun nachgeholt wurde. „Bequem“ heiße nicht gleich „weich“, teilt die Kammer mit. Rinder und Kälber nehmen Gummiauflagen gut an, gelten aber nicht im eigentlichen Sinne als „weich“. Die Umrüstung wird aber akzeptiert.
Vor dem Verlegen von Gummiböden muss der Untergrund vorbereitet werden. Fresser werden möglicherweise erst nach sechs Monaten aufgestallt, weil die vorgeschriebene Schlitzweite bei Betonböden von 2,5 cm bei Betonspalten und 3,0 cm bei elastischen Auflagen nicht entstehen.
Unklar ist noch, wie groß die neue Liegefläche sein muss. Muss die gesamte Fläche von beispielsweise 1,7 qm bei einem Lebendgewicht von 150 bis 220 ausgelegt werden, oder reicht bei Betonspalten eine Teilauslegung? Betriebe sind angehalten sich frühzeitig zu kümmern, weil die Auflage offenbar Cross-Compliance-relevant sein wird. Für die Landwirte steht bereits kurzfristig ein Investitionsbedarf an.
Im Zuge dieser Veröffentlichung weist die Kammer noch speziell auf eine Landesverordnung hin. Ab Oktober 2030 dürfen Mastrinder von über sechs Monaten nicht mehr auf Betonspalten gehalten werden. Dafür ist die Übergangsfrist länger ausgelegt.
roRo
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html