Bundesrat Rückblick
Landwirtschaft
Bundesrat Rückblick
Opt-out für Gentechnik
Nachdem auch der Umweltministerrat der EU in der nationalen Opt-out-Regel einen Kompromiss im ewigen Streit um die grüne Gentechnik formuliert hat [1], brach er sich auch am vergangenen Freitag Bahn im Bundesrat. Staatssekretär Peter Bleser im Bundeslandwirtschaftsministerium (CDU) sieht kaum noch eine Chance für das Festhalten der Bundesregierung am derzeitigen Kurs. Großbritannien und Frankreich haben die Sperrminorität gegen ein eindeutiges „Nein“ verlassen. Die CDU als einzige Befürworter im Bundestag feiert nur noch einen kleinen Sieg: Es gibt kein Vorrats-Nein, sondern die Entscheidungen werden im Einzelfall getroffen.
Thüringen und Nordrheinwestfalen sind schon Mitglieder des europäischen Netzwerkes gentechnikfreier Regionen. Hessen und Bayern sind am Donnerstag hinzugekommen. Dr. Marcel Huber, Umweltminister in Bayern unterstrich am Freitag, dass Bayern keine Gentechnik auf seinen Feldern haben will. Die Bayern wollen selbst bestimmen, welche Pflanzen angebaut werden. Die große Mehrheit für den entsprechenden Entschließungsantrag des Bundesrates forderte die Bundesregierung auf, der vom Europaparlament gebilligten Mehrheit für ein „Out-out“ auch im Rat nichts mehr entgegenzusetzen. Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz sieht viele Vorteile: Die Betriebe können auf teure Analysen für den Nachweis der Gentechnikfreiheit verzichten, die Länder auf unnötige Kontrollen. Auch die Imker hätten bei Umsetzung eine größere Rechtssicherheit. Bleser gibt sich optimistisch, dass die EU-Regel noch rechtzeitig vor der Aussaat 2015 in Kraft treten wird.
Mindestlohn
Nachdem das Bundeskabinett am 02. April das Mindestlohngesetz verabschiedet hat [2], unterstützt der Bundesrat ebenfalls die Aufnahme der Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Darüber hinaus soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden, ob die Haftungsregelung verbessert werden kann. Zwar haftet der Generalunternehmer auch für die Löhne des Subunternehmers, aber, so legen Fallbeispiele in der Bauwirtschaft nahe, bei einem Pfändungsbeschluss, werden die Gelder nicht mehr als Lohn ausgezahlt, sondern an das Finanzamt überwiesen. Für solche Fälle käme die Gründung eines Hilfsfondes in Betracht. Der Hinweis stammt vom Wirtschaftsausschuss.
Direktzahlungen
Die Ausschüsse des Bundesrates haben vielfältige Empfehlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgegeben [3]. So soll unter bestimmten Bedingungen doch ein Umbruch des Grünlandes möglich sein. Beispielsweise ein Umbruch mit sofortiger Neueinsaat nach einem Hochwasser. Beim Thema ökologische Vorrangfläche wird der Satz eingefügt: „Der Einsatz von Düngemitteln und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln ist auf den Flächen im Umweltinteresse zu verzichten.“ Demnach sind Pflanzenschutzmittel und mineralische Düngung auf den Flächen verboten. Das Greening soll damit eine ökologische Komponente erhalten. Ein Zwischenfruchtanbau dürfe nicht stattfinden. Er leiste zwar einen ökologischen Beitrag zur Verhinderung der Stickstoffauswaschung, doch im Vergleich zu ihrem Beitrag zur Biodiversität, sei das geringer einzuschätzen. Zudem würde eine zusätzliche Kontrolle im Winterhalbjahr den Verwaltungsaufwand erhöhen. „Daher soll sie nicht als im Umweltinteresse genutzte Fläche anerkannt werden.“ Zudem soll die Vorrangfläche nahe der Betriebsstätte liegen, um eine Auslagerung auf ertragsschwache Standorte zu vermeiden. Jungunternehmer werden gefördert. Die Bundesregierung soll sich bei der EU dafür einsetzen, dass Junglandwirte nicht nur als Alleinunternehmer, sondern auch als Mitgesellschafter einer Genossenschaft, als Mitgesellschafter einer GbR oder als geschäftsführender Vertreter einer GmbH oder vergleichbarer Firma die Junglandwirteprämie erhalten kann. Allgemein sollen Betriebe, die Bergbau betreiben, nicht mehr in den Genuss von Agrarzahlungen gelangen.
Friedrich Ostendorff, agrarpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen kommentiert die Entschließung mit dem Satz: „Es grünen kleine grüne Pflänzchen.“ Der Beschluss zeige, dass das Greening als wirksame Ökologisierung der europäischen Agrarförderung auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehe. „Eine Mehrheit der Bundesländer ist gegen den Einsatz von Pestiziden und Dünger auf den ökologischen Vorrangflächen“, ergänzte Christian Meyer, Landwirtschaftsminister in Niedersachsen. Deren Einsatz hätte den ursprünglichen Gedanken von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos „völlig konterkariert.“
Bauernpräsident Joachim Rukwied hält die Entschließung des Bundesrates für „ein völlig falsches Signal. Der Beschluss des Bundesrates bedeute faktisch die Wiedereinführung der Flächenstilllegung auf deutschen Äckern im Umfang von etwa 400.000 Hektar.“ Die Aussagen zu den Leguminosen bedeuteten das Aus für eine einheimische Eiweißstrategie. Der Anbau von Körnerleguminosen werde auf diesen Flächen noch weniger rentabel sein.
Schulobst und Schulmilch
Die EU-Vorschläge 1308/2013 sowie 1306/2013 zur Beihilferegelung von Obst, Gemüse, Milch und Bananen für Bildungseinrichtungen hält der Bundesrat für zu eng.
Die EU möchte die Beihilfen auf „frisches Obst und Gemüse“ sowie „Trinkmilch“ konzentrieren, die Haushaltsmittel für die beiden Bereiche getrennt zuweisen und die erzieherische Wirkung in Richtung gesunde Ernährung stärken. Die Länder können bei Vorlage einer nationalen Strategie an dem Beihilfewerk teilnehmen.
Die am Freitag gefasste Entschließung des Bundesrates sieht in der Einengung auf „Trinkmilch“ einen Ausschluss anderer wertvoller Produkte. Zumindest auch Milch- und Milchmischgetränke sollten ebenfalls beihilfepflichtig werden. Neben ernährungsphysiologischen Vorteilen sehen die Länder auch eine vielfältigere Integration in die Aufklärungsarbeit, werden mehrere Produkte gefördert. Außerdem müsse die Bildungsarbeit weiter in der Hoheit der einzelnen Mitgliedsländer bleiben. Daher solle kein delegierter Rechtsakt für die Kommission erstellt werden, der weitere Details regeln solle. Die EU dürfe „keine konkreten Maßnahmen“ vorschreiben. Die Einbeziehung einer Gesundheitsbehörde zur Bewertung eines geförderten Produktes sei überflüssig und verwaltungsaufwendig.
Lesestoff:
[1] Griechischer Vorschlag findet Mehrheit im EU-Umweltrat
[2] Arbeit ist keine Ramschware mehr
[3] Direktzahlungen-Durchführungsgesetz im Bundestag
Roland Krieg