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Sowohl das Wohl von Mastputen als auch das der Legehennen war Gegenstand der Bundesratssitzung vom Freitag. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt für Schweine und Hühner besondere Haltungsbedingungen, nicht jedoch für Mastputen. Auf Antrag Nordrhein-Westfalens sollen diese Tiere aufgenommen werden, weil die freiwillige Branchenvereinbarung nicht ausreicht, begründete Landwirtschaftsminister Johannes Remmel den Antrag. Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als elf Millionen Mastputen und der Markt sei längst aus der Nische heraus. Dennoch gebe es nur allgemeine Vorschriften. Die freiwillige Branchenvereinbarung könne nur der erste Schritt für mehr Tierwohl sein. Definierte Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege als auch ein Sachkundenachweis sollen Pflicht sein. Für die benötigte Dokumentation soll der Mehraufwand für die Halter auf nicht mehr als zehn Prozent steigen.“Es muss ein klares Zeichen für den Tierschutz geben“, forderte Remmel undbezieht sich auf die Studie des Landesamtes, die Fußkrankheiten, Brustblasen wegen zu schwerer Gewichte und bis zu 20 Antibiotikabehandlungen mit zehn verschiedenen Wirkstoffen ermittelt hat. Der Antrag wird jetzt dem Bundestag zugeleitet.

Strenger ist der Erlass, den der Bundesrat für den Bereich Legehennen dem Bundestag übermittelt hat. 2012 hätte auch das Aus der ausgestalteten Käfige sein müssen. Selbst mit einer Normenkontrollklage war das Land Rheinland-Pfalz nicht erfolgreich, die Bundesregierung für das Aus der Kleingruppenhaltung zu bewegen. Der Bund schließlich befasste eine Übergangsregelung bis 2035, die deutlich zu weit geht, sagte Landwirtschaftsminister Christian Meyer, der für Niedersachsen den erneuten Antrag der Pfälzer mitträgt. Die dortige Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken kritisiert die Übergangsfrist als länger als der geplante Atomausstieg. Der Agrarausschuss im Bundestag hat über alle Fraktionen hinweg mit 16:0 Stimmen den Erlass eingefordert. Der Bund wird aufgefordert den Ausstieg 2025 und für besondere Härtefälle bis 2028 einzuleiten. Meyer sagt, dass die Verkürzung keinen Einfluss auf die heimische Produktion hat. Seit dem Aus für die Legebatterie ist die Zahl der Legehennen in Niedersachsen von 14 auf 17 Millionen angewachsen. Parallel wird die Kennzeichnung für „Käfigeier“ mit der „3“ auch für verarbeitete Produkte gefordert. Das wird von der Eierindustrie unterstützt. Wenn die Verbraucher die Wahl haben und auf Käfigeier verzichten, dann wird mehr heimische Ware nachgefragt.

Windenergie

Auch beim Thema Wind waren zwei Anträge im Gespräch. Ohne Windenergie gibt es keine Energiewende. Ab 2017 sieht das Bundeswirtschaftsministerium eine Ausschreibung für Anlagen erneuerbarer Energien vor. Das Land Nordrhein-Westfalen fordert den Bund auf, die bestehende De-minimis-Regel ganz bis zum europäischen Möglichkeitsrahmen auszuschöpfen. Begründet hat den Antrag Stefan Wenzel, Umweltminister in Niedersachsen. Das EEG14 sieht nur eine Ausnahme für Anlagen bis 1 MW vor, die heute kaum noch gebaut werden. Der Trend gehe, so Wenzel, zu 3 und 4 Megawattanlagen. Die EU erlaubt sogar 6 MW und Windparks mit bis zu sechs Anlagen. Das fordern jetzt beide Länder. Das Bundeswirtschaftsministerium drohe die Energiewende von unten abzuwürgen. Gerade Bürgerenergie habe den Beginn der Energiewende hervorgebracht und sorge für Akzeptanz auf dem Land. Es sei ein Unterschied, wenn die Bürger ihre Anlage selbst betreiben oder ob ein Großkonzern die Windmasten aufstelle. Die Entschließung für den Bund will Strukturbrüche durch zu enge Bagatellgrenzen vermeiden.

Um die Struktur geht es auch dem Antrag, der dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zugeiwessen wurde. Die Stromerzeugungskosten haben mittlerweile nahezu das Niveau konventioneller Anlagen erreicht. Das Ziel 80 Prozent der Energieerzeugung aus neuen Energien zu stellen hält Franz Untersteller, Umweltminister in Baden-Württemberg, für möglich. Der nationale Ausbau allerdings müsse auf der Fläche gut verteilt bleiben, sagt Untersteller und fordert eine Regionalkomponente für den Windausbau an Land. Wald und Mittelgebirgslagen werden durch das Referenzertragsmodell benachteiligt. Das senke die Wettbewerbsfähigkeit bei der Ausschreibung und würde durch den Ausschluss von Anbietern zu höheren Kosten führen. Das Modell soll die Nord-Süd-Verteilung zwischen Erzeugung und Verbrauch nicht auf den Kopf stellen, aber für jeden Teilraum sollen Mindestmengen an Erzeugungskapazitäten für Windanlagen zugeteilt werden. Wird bei einer bundesweiten Ausschreibung die Sollmenge nicht erreicht, dann solle „umsortiert werden“. Diese Form des regionalen Zubaus würde die Ausschreibung nicht verkomplizieren.

roRo; VLE

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