Bundesrat – Rückblick

Landwirtschaft

Bundesrat – Rückblick

Öko-Landbaugesetz

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die zweite Änderung des Öko-Landbaugesetzes angenommen. Das Verzeichnis der Ökokontrollstellen muss mit konkreten Vorgaben öffentlich sein. Die Kontrollstellen müssen die Bescheinigungen der von ihr kontrollierten Betriebe fünf Jahre lang aufbewahren und die Länder können bei Verfehlungen der Kontrollstelle die Tätigkeit untersagen [1].

Nanoproduktregister

Auf Antrag von Rheinland-Pfalz hat der Bundesrat eine Entschließung zur Einrichtung eines Nanoproduktregisters verfasst. In der Begründung heißt es, dass die Schlüsseltechnologie mittlerweile vielfältigen Einsatz im Verbraucheralltag Einzug gehalten hat und die Verbraucher ein großes Interesse an Informationen haben. Eine „unzureichende Informationslage“ verunsichere die Konsumenten. Zudem berücksichtige die Begleitforschung Umwelt- und Gesundheitsaspekte „nicht ausreichend“. Die Bundesregierung soll auf europäischer Ebene ein entsprechendes Produktregister anstreben. Die EU-Kommission sehe zwar keine Möglichkeit für ein „supranationales Nanotechnologieregister“, aber in Frankreich gebe es bereits seit Anfang 2013 eine Meldepflicht und Belgien, Dänemark und Italien prüfen nationale Lösungen.
Verbraucherschutzministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz wertet die Entschließung als großen Erfolg. Die nationalen Lösungen erhöhen den Druck auf die EU, den Binnenmarkt einheitlich zu gestalten. Am Ende erhalten die Verbraucher eine bessere Entscheidungsgrundlage beim Einkauf.
Auch Elvira Drobinski-Weiß, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, sieht in der Initiative eine Stärkung der Verbraucher. Kosmetika sind bereits kennzeichnungspflichtig und Lebensmittel müssen diese ab Ende 2014 tragen – aber es gibt noch Lücken: „Lebensmittelverpackungen, Wasch- und Haushaltsmittel sowie Textilien können nach wie vor ohne einen Hinweis auf Nanomaterial auf den Markt gebracht werden“, so Drobinski-Weiß.
Für Nicole Maisch, verbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen kann ein transparentes Produktregister zur Akzeptanz der Nanotechnologie bei der Bevölkerung beitragen. Auch für eine effektive Überwachung durch die Behörden sei das Register sinnvoll. [2]

EU-Verordnung zu amtlichen Kontrollen

Der Bundesrat hat eine Stellungnahme zum EU-Vorschlag über amtliche Kontrollen verfasst. Eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften von Tierschutz, Pflanzengesundheit, Pflanzenvermehrungsmaterial und Pflanzenschutzmitteln sei zwar zu begrüßen, aber Kontrollbereiche außerhalb der Lebensmittelkette sollten nicht weiter harmonisiert werden. Prüfkriterien und Kontrollstrukturen seien zu verschieden. Vor allem die genannten Bereiche sollten weiterhin in ihrem Fachrecht behandelt werden. In diesem Sinne seien auch delegierte Rechtsakte für weitere Rechtsanwendungen nicht sinnvoll. Ferner soll die Bundesregierung Sorge tragen, dass Artikel zur Verschwiegenheitspflicht nicht dem Veröffentlichungsbedürfnis von Kontrollergebnissen entgegensteht.
Zu überprüfen sind die Regelungen der Kontrollgebühren. Kleinunternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern oder einer Jahresbilanzsumme von weniger als zwei Millionen Euro sollen von den Gebühren ausgenommen werden. In Deutschland wären nach Erhebung des Statistischen Bundesamtes „80 bis 90 Prozent der Unternehmen“ von den Gebühren befreit. Das stehe im Widerspruch mit dem Grundsatz, Personal- und Finanzausstattung der Kontrollstellen sicher gestellt werden müssen.

BSE-Testalter

Nach EU-Recht können die Mitgliedsländer vollständig auf BSE-Tests verzichten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Friedrich-Loeffler-Institut haben jedoch aus Gründen des Verbraucherschutzes empfohlen, die Möglichkeit nicht voll auszunutzen, sondern das Test-Alter von 72 auf 96 Monate hochzusetzen. Dem hat der Bundesrat zugestimmt, aber auch eine Entschließung gefasst. Beide Institute sollen ihre Bewertungen durch Erkenntnisse der Europäischen Lebensmittelbehörde aktualisieren. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass es für die internationale Norm für die BSE-Überwachung ausreiche, spezifiziertes Risikomaterial (wie Hirn und Rückenmark) bei gesund geschlachteten Rindern zu entfernen. Ziel ist eine Bewertung, dass auch in Deutschland ganz auf BSE-Tests verzichtet werden kann.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium teilt mit, dass die Anhebung des Testalters „aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes“ eingeführt werde. Damit soll den Instituten die Möglichkeit gegeben werden, auch langfristige Trends nachzuzeichnen.
Der Deutsche Bauernverband hingegen wertet die Tests bei gesund geschlachteten Rindern als Wettbewerbsnachteil. Weil andere Länder auf die Tests verzichten entstünden den heimsichen Landwirten Nachteile. Der Bauernverband erneuerte seine Forderung für eine Lockerung der Tests bei verendeten und notgeschlachteten Rindern. Weil diese Tiere nicht verfüttert werden dürfen, bestehe auch kein Sicherheitsrisiko.

Rindertuberkulose

Wegen einiger Fälle an Rindertuberkulose wurde ein für sechs Monate ohne Zustimmungsnotwendigkeit des Bundesrates die Tuberkulose-Verordnung verändert. Der Bundesrat hat dem mit kleinen Änderungen zugestimmt. Die Frist für eine Stichprobe wurde vom 31. Dezember 2013 auf den 30. April 2014 gesetzt, um die erst im Herbst eingestallten Rinder noch untersuchen zu können. Auch wurde die Rechtssicherheit präziser formuliert, ab wann ein Rinderbestand Tuberkulosefrei ist. [3]

Kompensationsverordnung

Noch am frühen Vormittag appellierten CDU/CSU und der Deutsche Bauernverband, die Kompensationsverordnung im Bundesrat zu verabschieden. Die Verordnung reguliert Eingriffe in die Natur und berücksichtige auch die Belange der Landwirtschaft. Die Ausschussempfehlungen hingegen wollten die Kompensationsverordnung nur auf den Netzausbau im Zuständigkeit des Bundes und begrenzt zulassen. Die Länder erhielten dadurch eine Chance zur Evaluierung. Die Ansichten waren nicht mehr zu vereinen und der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

Arzneimittelgesetz

Besser ging es dem Arzneimittelgesetz, das den Gebrauch von Antibiotika im Nutztierbereich regelt. Es wurde angenommen. Der Bundesrat fasste noch eine zusätzliche Entschließung. Die Bundesregierung soll die Equidenkennzeichnung in das Gesetz aufnehmen, um falsche oder fehlende Einträge sanktionieren zu können. Des Weiteren soll geprüft werden, ob das tierärztliche Dispensierrecht, das Ausnahmerecht Antibiotika zu verschreiben und zu vertreiben, „in der heutigen Form noch Bestand haben kann.“ Zudem soll die Bundesregierung neben dem Antibiotikaeinsatzes auch weitere Tiergesundheitsparameter in die Datenbank einzuspeisen, um einen ganzheitlichen Ansatz zu ermöglichen. Diese Parameter sollen von Bund, Ländern und Wissenschaft gemeinsam erarbeitet werden. [4]
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßt sie Einigung nach teilweise kontroversen Debatten: „Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Indem wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gezielt minimieren, machen wir in Deutschland einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen.“
Weniger glücklich ist der Deutsche Bauernverband. Auf die Tierhalter kämen noch mehr Kontroll-, Überwachungs- und Sanktionsvorschriften zu. Die Novelle ziele hingegen auf einen vollständigen Verzicht von Antibiotika ab. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born kommentierte: „Tiere können genauso wie Menschen erkranken und haben ein Recht auf eine angemessene Behandlung.“ Völlig überzogen sei die Sanktion, Halter bis zu drei Jahren von der Tierhaltung auszuschließen.
Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz: „Das Ergebnis ist – nach wirklich zähen und mühsamen Verhandlungen der Länder mit der Bundesregierung - ein erster wichtiger Schritt, um den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung reduzieren zu können“. Da die Bundesregierung aber keine einheitliche Datenbank will, müssten die Länder dies nun selbst übernehmen.

Fluthilfe

Der Bundesrat hat heute das Nachtragshaushaltsgesetz 2013 gebilligt und dem Aufbauhilfegesetz zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die finanzielle Unterstützung der Hochwassergeschädigten. Der Aufbauhilfefonds wird durch den Bund mit acht Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch Übernahme von Zinsen und Tilgung. Der Nachtragshaushalt sieht eine Erhöhung der Kreditaufnahme durch den Bund in entsprechender Höhe vor. [5]
Brandenburgs Infrastruktur- und Agrarminister Jörg Vogelsänger begrüßt die Entscheidung. Sie ist Grundlage für die Hilfe durch das Elbehochwasser sowie zur Fortführung der Entflechtungsmittel. Durch das Aufbauhilfegesetz ist die Fortführung der Zahlungen der so genannten „Entflechtungsmittel“ durch den Bund an die Länder bis 2019 neu geregelt. Größter Nutznießer ist der Verkehr, teilt das Brandenburger Ministerium mit. Mit den Geldern können kommunale Straßenbauprojekte, Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr, aber auch Wohnraumförderung und der Hochschulausbau unterstütz werden. Durch das Entflechtungsgesetz werde der Bund jährlich 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Brandenburg erhält für den Straßenbau 54,2 Millionen und für die Wohnraumförderung 30,2 Millionen Euro. [6]

Bundesnetzgesellschaft

Niedersachsen hat einen Antrag zur Gründung einer Bundesnetzgesellschaft gestellt. Stefan Wenzel, Umweltminister in Niedersachen, sieht in der Energiewende eine große Herausforderung, bei der das Stromnetz vor allem mit der Offshore-Windenergie ausgebaut werden muss. Obwohl der Netzausbau von öffentlichem Interesse sei und eine elementare Daseinsvorsorge, gehe der Netzausbau nur „stockend“ voran, sagte er in seiner Rede. Derzeit ist die Bundesrepublik in vier Regelzonen aufgeteilt. Um den Netzausbau nicht „von der mangelnden finanziellen Ausstattung einzelner abhängig zu machen“, fordert Wenzel eine Bundesnetzgesellschaft. An ihr soll der Bund zu 25 Prozent beteiligt sein. Die vier Übertragungsnetzfirmen halten die anderen 75 Prozent. Das käme einer Kapitalaufstockung gleich, die den Netzausbau finanzieren soll. Wenzel geht es auch um die Interkonnektoren nach Skandinavien.
Der Bundesrat hat den Antrag an die Ausschüsse verweisen. Federführend ist der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates.

Hochwasserschutz

In die Ausschüsse geht auch ein Antrag der Länder Bayern und Sachsen zum Thema Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz. Der Hochwasserschutz an den Flüssen müsse bei Planung und Bau demnach beschleunigt werden. Dazu sind für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Verwaltungsprozessrecht Rechtsschutzmöglichkeiten zu straffen und im Wasserhaushaltsgesetz ergänzende Modifikationen des Verwaltungsverfahrensrechts vorzunehmen. Für Binnengewässer soll künftig auch das Küstenschutzprivileg gelten, das dem Hochwasserschutz besondere rechtliche Ausnahmen gewährt.

Lesestoff:

[1] Wer kontrolliert die Öko-Betriebe?

[2] Zwischenbilanz Nanotechnologieforschung

[3] Monitoring auf Rindertuberkulose

[4] Einigung bei AMG-Novelle

[5] Bundeskabinett beschließt Fluthilfe und Aufbaugesetz

[6] Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Entflechtungsgesetz verfasst. Es folgt dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und ist für ehemals gemeinsame Aufgaben von Bund und Länder im Verkehrsbereich vorgesehen. (Q: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV)

Roland Krieg

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