Bundesrat vor Einigung zur Stoffstrombilanz
Landwirtschaft
Kompromiss aus MV legt Streit über Stoffstrombilanz bei
Am 24. November steht die Stoffstrombilanz auf der Tagesordnung des Bundesrates. Das Thema wurde kurzfristig von der letzten Agenda gestrichen, weil die Bundesländer im federführenden Agrarausschuss der Länderkammer keine Einigung fanden. Diesen Montag war es soweit, dass die finale Abstimmung auf der nächsten Sitzung stattfinden und die Nährstoffbilanz eines landwirtschaftlichen Betriebs zu Jahesbeginn 2018 in Kraft treten kann. Die Stoffstrombilanz soll für die meisten tierhaltenden Betriebe gelten, die mehr als 50 Großvieheinheiten oder mehr als 30 ha landwirtschaftliche Fläche bei einem Tierbesatz ab 2,5 Großvieheinheiten. bewirtschaften.
Strittig waren die komplizierten Bewertungen mit aus der Sicht der Bundesländer zu weit gehenden Abzugsmöglichkeiten, der räumliche Zusammenhang zwischen Betrieb und Biogasanlage sowie die Bilanzierungspflicht für Betriebe mit Wirtschaftsdünger aus dem Ausland.
Umfangreiche Streitpunkte, die eine Einigung seit über einem halben Jahr unmöglich machten. Am Montag aber hat der Agrarausschuss den Kompromissvorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern angenommen und die Stoffstrimbilanz steht am 24. November zur Abstimmung bereit.
Mecklenburg-Vorpommern hatte dafür geworben, den durch die Betriebe zu erstellenden Bilanzen entweder einen festen Vergleichswert in Höhe von 175 kg/ha oder einen betriebsspezifischen Vergleichswert gegenüber zu stellen. Die Entscheidung hierzu sollte in der Evaluierungsphase den Betrieben überlassen werden. So könne der Verwaltungsaufwand gering gehalten und dem Bedürfnis einer ausgewogenen Datengrundlage für die Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung Rechnung getragen werden.
Biogasanlage und Betriebe können auch räumlich getrennt sein und Betriebe mit Wirtschaftsdünger aus dem Ausland sind ebenfalls bilanzierungspflichtig.
„Ich freue mich, dass die Mehrheit der Länder unserem Kompromissvorschlag zur vorübergehenden Flexibilisierung der Vergleichswerte gefolgt ist. So haben wir nun für die Evaluierungsphase bis Ende 2022 die Möglichkeit, ausreichend Erfahrung zu sammeln und dann den Betrieben ein wissensbasiertes Verfahren zur Bilanzierung der Stoffstrombilanzen zur Verfügung zu stellen“, fasste Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Montagabend zusammen. Der jetzt eingebrachte Kompromiss sei zwar keine Ideallösung, habe aber den besten Entwicklungsansatz auf den Weg gebracht.
Ein Hindernis gibt es noch: Am kommenden Donnerstag muss auch noch der Umweltausschuss des Bundesrates zustimmen. Im Sinne der Landwirte sollte da jedoch das geringste Hindernis sein.
Roland Krieg