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Antibiotika

Am Freitag hat der Bundesrat umfangreich Stellungnahme zu den Änderungen des Arzneimittelgesetzes genommen. Während Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken aus Rheinland-Pfalz und ihr Amtskollege Johannes Remmel (beide Bündnis 90/Die Grünen) an der Praxistauglichkeit des Gesetzes zweifeln, sehen Gert Lindemann, Agrarminister in Niedersachsen (CDU), und Dr. Gerd Müller, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, diese gegeben. Zwischen diesen Parteien unterscheidet sich auch weiterhin die Ansicht, ob die Länder die Einhaltung neuer Regeln besser kontrollieren können, oder, so die Grünen, den Ländern noch immer nicht genug Autorität zugestanden sei. Höfken sieht den Bund vor allem bei der einheitlichen Datenbank zur Abgabeerfassung in der Verantwortung für eine Rahmenkompetenz. Ebenso fehlt den Grünen noch immer die Festlegung auf ein verpflichtendes Reduzierungsziel, während Dr. Müller darauf verweist, dass die Betriebe ihre Ergebnisse mit dem Bundesdurchschnitt jederzeit vergleichen können und bei Bedarf einen individuellen Reduzierungsplan erstellen können.
Die Kosten für die Umsetzung des jetzigen Gesetzesstands belaufen sich nach Angaben der Bundesregierung auf jährlich 41,9 Millionen Euro. Für die Betriebe, die nach exemplarischen Berechnungen einen Minimierungsplan umsetzen müssen kommen Kosten in Höhe von 32 Millionen Euro zu. Der Nutzen durch eine Verbesserung über die durchgeführten Maßnahmen wird mit gut 13 Millionen Euro angegeben. Für Ulrike Höfken ist die Summe zu teuer. Die Zahlen hätten die Finanzminister in den Ländern aufgeschreckt.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) ist unzufrieden, weil sich weitere Verschärfungen und Auflagen für die Tierhalter abzeichnen. „Wer das richtige Ziel einer Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes allein mit noch mehr Bürokratie erreichen will, der liegt falsch“, teilte der DBV mit.
Alle eingereichten Länderanträge wurden abgelehnt. So wollte Sachsen, dass der Tierarzt den Tierhaltern die Zahl der Behandlungstage und die Zahl der Wirktage des Wirkstoffs, die über die Behandlungstage hinausgehen, mitteilt. Damit hätten Medikamente, die über mehrere Tage wirken zu einer gleichen Therapiehäufigkeit geführt, wie Medikamente, die täglich zu verabreichen sind.
Abgelehnt wurde der Antrag Nordrhein-Westfalens, dass der Veterinär den Behörden umfangreiche Daten zur Diagnose, Dosis und Tierart sowie Behandlung übermittelt. Damit hätte eine Therapiehäufigkeit besser ermittelt werden können und anhand der Diagnose die gute fachliche Praxis überprüft werden sollen. Und schließlich fand der Zwei-Länder-Antrag Nordrhein-Westfalens mit Rheinland-Pfalz zur Aufnahme eines Reduzierungszieles keine Mehrheit.

Marktstrukturgesetz

Als Vorläufergesetz zur anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik hat Ulrike Höfken den Entwurf zur Änderung marktrechtlicher Bestimmungen bezeichnet. Dabei geht es um die Möglichkeit, dass Bauern sich zu Erzeugerorganisationen zusammenschließen dürfen, um sich besser gegen den Handel aufstellen zu können. Bislang durften das nur die Milchbauern mit dem EU-Milchpaket und das seit 1969 in Deutschland bestehende Marktstrukturgesetz biete keine ausreichende Regelung für weitere Umsetzungen. Das neue Agrarmarktstrukturgesetz werde die juristischen Möglichkeiten weiter entwickeln und an das Unionsrecht anpassen. Der Gesetzentwurf wurde angenommen.

Kroatien

Kroatien hat im Jahr 2003 den Antrag auf Mitgliedschaft in der EU gestellt und bekam schon im Jahr 2004 einen positive Bescheid und 2011 die Bestätigung. Im Sommer des nächsten Jahres wird Kroatien das 28. EU-Mitgliedsland, wenn alle Mitglieder dem Beitritt zustimmen. Der Bundesrat hat die Fortschritte des Landes bei den notwendigen Reformen gewürdigt, aber und noch Nachbesserungen in den Bereichen Justiz, Grundrechte sowie bei der Korruptionsbekämpfung eingefordert. Mit dieser Einschränkung wurde der Gesetzesentwurf angenommen.

Roland Krieg

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