Bundestag und Bundeskabinett am Mittwoch

Landwirtschaft

Lieferkettengesetz, Insektenschutz, Werkverträge u. a

Werkverträge in der Fleischindustrie

Die Einigung der  Koalition zum Arbeitsschutzkontrollgesetz von Ende November [1] hat am Mittwoch in zweiter und dritter Lesung im Bundestag Bestand gehabt. Für die FDP monierte Carl-Julius Cronenberg zu viel Verbote bei der Leiharbeit und zu wenig Kontrollen bei den Ländern. Allerdings werde die Grillsaison nicht durch die Leiharbeit gerettet, entgegnete Jutta Krellmann (Die Linke). Ein weitergehender Antrag der Linksfraktion, Mietwucher bei den Arbeitsunterkünften zu verhindern, und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, die Hygienebedingungen der Firmen vor Einreise der Arbeiter zu prüfen wurden abgelehnt.

Lieferkettengesetz

Das seit Monaten auf sich wartende Lieferkettengesetz hat es demgegenüber nicht mehr in das Bundeskabinett geschafft und wird auf 2021 verschoben. „Dass es mit der heutigen Kabinettsbefassung nicht geklappt hat, bedeutet aber nicht, dass das nicht zu einem späteren Termin geschehen wird“, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. Die Ressortabstimmung laufe noch immer.

Insektenschutz

Beim Insektenschutz liegen die Positionen zwischen Landwirtschafts- (BMEL) und Umweltministerium (BMU) unverändert auseinander. Es konnte keine Kabinettsbefassung für den Mittwoch gefasst werden. Der Insektenschutz ist umfassend und betrifft viele Sektoren außerhalb des Agrarsektors, wie beispielsweise die Lichtverschmutzung, über die es eine neue wissenschaftliche Arbeit gibt [2]. Während das Umweltministerium die Vorlage für beschlussreif hält, entspricht diese aus Sicht des Agrarministeriums nicht dem letzten Stand. Der zweite Baustein des Insektenschutzprogramms liegt mit der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der Hand des Agrarministeriums. Dazu sollen Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten und auf Refugialflächen verboten werden.

Am Ende geht es um rund 100.000 Hektar Streuobstwiese, die nach BMU geschützte Biotope werden sollen, während das BMEL auf den Pflanzenschutz für gewerbliche Streuobstwiesen setzt. „Hegen und Pflegen hat am Ende auch etwas mit dem Insektenschutz zu tun“, sagte eine Sprecherin des BMEL am Mittwoch.

Die Zeit für das Insektenschutzprogramm wird knapp. Die Koalition wollte zum Ende der Legislaturperiode das Thema abschließen. Jetzt kann ein Kabinettsentwurf frühestens im Januar gefasst werden und muss noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Möglichkeit für eine Einigung diesen Dezember war gegeben, heißt es im Umweltministerium.

„Elektrogesetz“

Alte Handys, Taschenlampen und andere Elektrogeräte können künftig auch bei vielen Lebensmitteleinzelhändlern abgeben werden können. So sieht es der Gesetzentwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, der vom Kabinett gebilligt wurde. Kleine Elektroaltgeräte sollen unabhängig vom Neukauf eines Produkts in Supermärkten zurückgenommen werden. Größere Altgeräte sollen beim Kauf eines entsprechenden, neuen Artikels abgegeben werden können, zum Beispiel im Rahmen einer Aktion. Mit der erweiterten Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte will die Bundesregierung die Sammelquote erhöhen und mehr Geräte einem hochwertigen Recycling zuführen.

TA-Luft

Einigung gab es auch bei der TA Luft. Die überarbeitete Fassung der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ betrifft rund 500.000 Anlagen von der Abfallbehandlung bis zur Nahrungsmittelindustrie, aber auch Stallanlagen. Was die meisten begrüßen, wird für Landwirte zu einem Problem. Mit der Neufassung der TA Luft verschärft die Bundesregierung die Emissionsbegrenzungen für technische Anlagen. So müssen zum Beispiel große Tierhaltungsanlagen künftig 70 Prozent der Ammoniak- und Feinstaubemissionen aus der Abluft filtern [3]. Die Technik dafür ist in Deutschland etabliert und wird in einer Reihe von Bundesländern bereits gefordert und ist installiert. Tierhaltungsanlagen sind Ställe mit mehr als 1.500 Mastschweinen oder mehr als 30.000 Masthähnchen.

Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, kritisiert: „Mit einseitigen nationalen Verschärfungen europäischer Vorgaben bringt die Bundesregierung ein großes Strukturwandel-Beschleunigungsprogramm auf den Weg, anstatt die landwirtschaftlichen Betriebe bei der Weiterentwicklung der Tierhaltung in Sachen Tierwohl mit handhabbaren Genehmigungsverfahren und einer klaren Abwägung für das Tierwohl zu unterstützen“. Die neuen Anforderungen würden die Tierhaltung ins Ausland verlagern.

Lesestoff:

[1] Werkverträge: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/1612-uhr-einigung-bei-arbeitsschutzkontrollgesetz.html

[2] Lichtverschmutzung: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/es-werde-licht.html

[3] Tierschutz wird am Emissionsrecht scheitern: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/der-tierschutz-wird-am-emissionsschutz-scheitern.html

roRo, VLE

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