BVL prüft Notfallzulassung für Neonicotinoide
Landwirtschaft
Neonicotinoid-Zulassung für 2021 noch offen
13 der 19 wichtigen Anbauländer für Zuckerrüben in der EU hatten 2020 eine Notfallzulassung der verbotenen Neonicotinoide erhalten. Bei einer Notfallzulassung darf eine bestimmte Menge eines verbotenen Pflanzenschutzmittels für die Dauer von 120 Tagen im Kampf gegen zu viele Schädlinge eingesetzt werden. Der französische Senat hat kürzlich erst für einen Antrag gestimmt und könnte 2021 die Zulassung erhalten.
Deutschland hat sich bislang gegen eine Notfallzulassung ausgesprochen. Die Rübenbauern sprechen von ungleichen Wettbewerbsbedingungen. Am Mittwoch hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Uwe Feiler, auf die Frage von Carina Konrad (FDP) die Prüfung von mehreren Anträgen auf Notfallzulassung für die Beizung des Saatgutes für die Saison 2021 durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) bestätigt. Das Amt prüft dazu die Befallssituation in den Bundesländern. „Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen“, sagt Feiler.
Im Falle einer Zulassung werden die Bundesländer begleitende Maßnahmen verabschieden. Sie sind auch für die Anträge auf Notfallzulassung zuständig. Nach Feiler sind mögliche Notfallzulassungen allerdings nur ein Baustein im Kampf gegen Schaderreger. Das unterstützt die Landwirte mit Forschung an alternativen Bekämpfungsmethoden und bei der Suche nach neuen Sorten.
Feiler betonte auf Nachfrage von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen), dass die Zuckerrübe nicht blüht und der Wirkstoff daher während der Vegetation keine Gefahr für die Bienen sei. Wohl aber gehöre es auch zur Prüfung, welche Rückstände auf eine nachfolgende Kultur übertragen werden. Die Antragsmöglichkeit auf der Länderebene hält Feiler für richtig, weil damit regional im Notfall reagiert werden könne, ohne das Thema gleich „auf die gesamte Bundesrepublik“ zu übertragen.
roRo
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html