BW: Gewässerrandstreifen sollen Grünland werden

Landwirtschaft

BLHV kritisiert Vorschläge zu Gewässerrandstreifen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Rahmen der Novelle des Wassergesetzes die Prüfpflicht privater Abwasserkanäle und den Ausbau von Schutzzonen am Gewässerrand vorgeschlagen. Vorbehaltlich der Zustimmung in der Anhörungsphase werde nach Ministerpräsident Winfried Kretschmann das Wassergesetz „eindeutig ökologischer“. Baden-Württemberg wird seinen Gewässerrandstreifen weiterhin auf zehn Meter definieren, während der Bund bei einer Breite von fünf Meter bleibt. Auf diesem Streifen wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger verboten und bis 2018 soll bestehendes Ackerland in einen Grünlandstreifen umgewandelt werden. „Der Gewässerrandstreifen erfüllt eine Pufferfunktion“, erläuterte Umweltminister Franz Untersteller. Die Regelungen sollen den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen verhindern und die Qualität der Oberflächengewässer verbessern.

BLHV fürchtet Beeinträchtigung der Landwirtschaft

Der Badische Landwirtschaftlich Hauptverband (BLHV) fürchtet nach Analyse der Novelle eine Beeinträchtigung der Landwirtschaft. Zum einen kritisiert der Bauernverband, dass eine Entschädigung für die Umwandlung in Grünland nur in Einzelfällen vorgesehen ist, zum andern entstehen durch die Verbote weitere strukturelle Nachteile für die Ackerbauern. Es gingen Landwirtschaftliche Flächen „in großem Stile verloren“, was den Flächenverbrauch in Baden-Württemberg vergrößere. Für den Einklang zwischen Ökologie und Ökonomie müssten praktikablere Lösungen gefunden werden.

roRo

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