BW: Nachtragshaushalt für Ernteausfälle

Landwirtschaft

BW: Nachtragshaushalt für Ernteausfälle

Am Mittwoch hat der Landtag in Baden-Württemberg einen Nachtragshaushalt verabschiedet, um den durch den Maifrost geschädigten Weinbaubetrieben zu helfen. Insgesamt wurden 3.200 Hektar Rebflächen und 740 Hektar obstbaulich genutzte Flächen durch den Frost geschädigt.
Der Nachtragshaushalt sieht sieben Millionen Euro vor, die vor allem Winzern und Obstbauern im Taubertal, Kocher-Jagst-Gebiet und im Unterland zu gute kommen. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hatte bereits eine Reihe an steuerlichen Erleichterungen umgesetzt. „Mit der Verabschiedung des Nachtragshaushalts können die Betriebe nun auch direkte finanzielle Hilfen erhalten, um den entstandenen Schaden zu mindern“, sagte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.
Das Antragsverfahren soll im September starten und die Hilfsmaßnahmen bis Jahresende umgesetzt sein. Anträge können Betriebe stellen, denen mindestens 30 Prozent der ernte ausgefallen ist. Die Mindestauszahlung soll bei 3.000 und die Höchstgrenze bei 50.000 Euro liegen. Mit der Untergrenze soll gesichert werden, dass auch Nebenerwerbslandwirte Entschädigungen erhalten.

roRo

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