BW: Nachtragshaushalt für Ernteausfälle
Landwirtschaft
BW: Nachtragshaushalt für Ernteausfälle
Am Mittwoch hat der Landtag in Baden-Württemberg einen
Nachtragshaushalt verabschiedet, um den durch den Maifrost geschädigten Weinbaubetrieben zu helfen. Insgesamt wurden 3.200 Hektar
Rebflächen und 740 Hektar obstbaulich genutzte Flächen durch den Frost
geschädigt.
Der Nachtragshaushalt sieht sieben Millionen Euro vor,
die vor allem Winzern und Obstbauern im Taubertal, Kocher-Jagst-Gebiet und im
Unterland zu gute kommen. Das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen hatte
bereits eine Reihe an steuerlichen Erleichterungen umgesetzt. „Mit der
Verabschiedung des Nachtragshaushalts können die Betriebe nun auch direkte
finanzielle Hilfen erhalten, um den entstandenen Schaden zu mindern“, sagte
Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.
Das Antragsverfahren soll im September starten und die
Hilfsmaßnahmen bis Jahresende umgesetzt sein. Anträge können Betriebe stellen,
denen mindestens 30 Prozent der ernte ausgefallen ist. Die Mindestauszahlung
soll bei 3.000 und die Höchstgrenze bei 50.000 Euro liegen. Mit der Untergrenze
soll gesichert werden, dass auch Nebenerwerbslandwirte Entschädigungen
erhalten.
roRo