Causa Straathof

Landwirtschaft

Reaktionen zu Straathof aus MV und ST

Mit drei Standorten ist Adriaan Straathof in Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Das nördliche Bundesland zeichnet sich dadurch aus, dass es auf die Fläche bezogen deutlich zu wenig Nutztierhaltung aufweist, die aber an einigen Standorten dafür sehr konzentriert ist. Gegen die Stallanlagen von Straathof gibt es schon seit Jahren Bürgerinitiativen. Das jetzt von der Magdeburger Staatsanwaltschaft ausgesprochen Tierhaltungs- und Betreuungsverbot wird, so erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, „endlich Klarheit und Rechtssicherheit in der Causa Straathof“ bringen.

Das Verbot [1] richte sich gegen die Person Straathof und nicht gegen die Holding, räumt Backhaus ein. Damit wird der Betrieb erst einmal weitergehen: „Ich hoffe, dass sich die Geschäftspraktiken grundlegend ändern werden und nicht nur ein Strohmann gefunden wird, der weiter macht, als wäre nichts geschehen.“

Seit 2011 haben die Behörden rund 163.000 Euro Bußgelder gegen Straathof verhängt. Auch wegen Tierschutzverstöße. Zwei Verfahren sind derzeit noch anhängig.

Backhaus: „Diese Tierhaltung hat meines Erachtens nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun“, sagte Backhaus. Er appelliert an den Bund, seine Forderung nach Bestandsobergrenzen endlich ernst zu nehmen.

Verantwortlich ist die Staatsanwaltschaft Magdeburg. Dr. Hermann Onko Aeikens sagt auf Anfrage zu Herd-und-Hof.de: „Die zuständigen Behörden - und das ist für die amtliche Tierschutzaufsicht der Landkreis - sind von mir angehalten, das Thema Tierschutz engagiert anzugehen. Der Landkreis hat Konsequenzen aus den seit Jahren bei Kontrollen wiederholt festgestellten Verstößen gegen die Tierhaltungsordnung gezogen. Auch die verhängten Zwangsgelder haben offenbar nicht zu gesetzeskonformen Haltungsbedingungen geführt. Dann muss man eben zu anderen Sanktionsmaßnahmen greifen, notfalls auch zu einem Haltungsverbot. Die Einhaltung des Tierschutzrechtes gilt für alle - ob große oder kleine Tierhalter.“

Seit 2009 hat Sachsen-Anhalt 26 Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Die meisten Ursachen waren nach Auskunft des Ministeriums unzureichende Futter- und Wasserversorgung, mangelhafte Pflege, tierschutzwidrige Haltung (wie zu hohe Besatzdichte, Mängel an Gebäuden und Unterbringung), kranke und verletzte Tiere sowie Einschränkung der Bewegungsfreiheit wie permanente Stallhaltung bei Pferden.

Aus dem Berufsstand hat Herd-und-Hof.de noch keine Sichtweise erhalten.

Lesestoff:

[1] Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Adriaan Straathof

Roland Krieg

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