CE-Pflichtkennzeichnung für Drohnen verschoben
Landwirtschaft
Drohnen der „offenen Kategorie“ werden erst ab 2024 CE-pflichtig
Drohnen, unbemannte Fluggeräte, werden in der EU in drei Kategorien eingeteilt. Wiegen sie weniger als 25 Kilogramm werden sie mit drei weiteren Unterteilungen der „offene Kategorie“ zugeteilt. Sie dürfen innerhalb von 120 Metern nur im Sichtbereich geflogen werden und dürfen keine Güter transportieren und Gegenstände abwerfen. Auch die leichtesten dürfen keine Menschenansammlungen überfliegen. Das sind Drohnen, die sich an Endkonsumenten und Hobbyflieger richten.
Eigentlich müssten diese Drohnen ab dem 01. Januar 2023 ein CE-Kennzeichen tragen. Doch die harmonisierten Standards liegen erst Mitte des nächsten Jahres vor. Um den Herstellern Zeit für die Anpassung zu geben, hat die EU die verpflichtende CE-Kennzeichnung für neue Drohnen auf den 01. Januar 2024 verschoben.
Lesestoff:
Drohnen-Kategorien: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
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