Chicken Run

Landwirtschaft

Aufstallpflicht für Geflügel beendet

Sicherlich gibt es besseres Wetter, als das Geflügel ausgerechnet heute wieder im Freien herumlaufen zu lassen. Viele Hennen werden es trotzdem sicherlich genießen, wenn sie manchen Notunterkünften heute wieder entweichen können. Im Zuge der Vorsorge vor der Vogelgrippe, musste Geflügel durch eine Aufstallung am 15. Oktober vor einem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden. Einzelne Bundesländer haben die Tiere bereits einen Monat früher aus dem Freiland geholt. Den auch für Menschen ansteckenden H5N1-Virus tragen die Zugvögel über den Globus. Jetzt sind sie in ihren Winterquartieren und werden im kommenden Frühjahr bei ihrem Rückflug zwischen März und April für eine neue Risikobewertung sorgen. Diese wird das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems Anfang 2006 vornehmen.

Aus den Augen heißt nicht aus dem Sinn
Staatsekretär aus dem hessischen Verbraucherministerium, Karl Winfried Seif, sieht die weltweite Seuchensituation immer noch als ?Besorgnis erregend? an: Die ?Bedrohung heimischer Geflügelbestände durch Vogelgrippe hat nicht nachgelassen?, sagte er Anfang der Woche im Rahmen einer Tagung. Angesichts einer Büchse der Pandora, wie Virologen das Thema Vogelgrippe bezeichnen, ist es schwer, zu warnen, ohne Panik hervorzurufen. So betont auch Seif: "Hessen ist für den Ernstfall gut gerüstet und sowohl personell als auch bei der Bevorratung von Bekämpfungsmaterial gut aufgestellt. Verbraucher können sicher sein, dass der Verzehr von Geflügelfleisch und Geflügelprodukten aus Hessen unbedenklich ist. In Hessen muss niemand auf den Gänsebraten zu Weihnachten verzichten." Das gilt auch für die anderen Bundesländer.
Gerade Hessen hat mit dem Frankfurter Flughafen einen neuralgischen Punkt, denn größer als die Übertragungsgefahr durch Wildvögel sind illegale Einfuhren von Geflügel und deren Produkten aus Risikoländern. Die Zollbehörden haben nach Landesangaben seit September rund 40.000 Flugpassagiere kontrolliert und zehn Tonnen Lebensmittel vernichtet.

Sorgfalt beachten
Nach wie vor sind einige Bestimmungen weiterhin zu beachten. So darf Geflügel nicht an Stellen gefüttert werden, die auch für wild lebende Vögel zugänglich sind, weist Niedersachsens Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlers die Geflügelhalter hin. Für Geflügelmärkte und -schauen braucht man weiterhin eine Ausnahmegenehmigung von den einzelnen Landkreisen. Bemerken die Bauern in ihren Ställen etwas auffälliges, dann müssen die zuständigen Behörden sofort informiert werden. Ehlers: ?Die Gefahr der Geflügelgrippe wird uns in Nordeuropa noch viele Jahre begleiten?.
Weiterhin bleibt die Option, Vögel in zoologischen Gärten zu impfen, bestehen. ?Jagdausübungsberechtigte?, wie das Bundesministerium Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Jäger nennt, führen bei Wildenten und -gänsen eine Früherkennung durch. Hessen hat beispielsweise bei über 300 erlegten Stockenten das Monitoring durchgeführt und Vogelschutzwarte haben in zwölf Rastvogelgebieten von Wasservögeln Kotproben genommen. Hinzu kamen Blutproben von Geflügel, dass nicht aufgestallt werden konnte. Insgesamt wurden 794 Proben untersucht und alle mit negativem Ergebnis getestet. Auch Mecklenburg-Vorpommern meldet bei über 500 Proben keine negativen Ergebnisse. Die allermeisten Geflügelhalter haben sich nach offiziellen Angaben auch an das Aufstallungsgebot gehalten. So hat Mecklenburg-Vorpommern bei 19.500 Haltern im Land nur 141 Verwarnungen und 21 Bußgelder aussprechen müssen. 120 Betriebe hatten eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
In Brandenburg brachten aufmerksame Bürger und Jäger nach Gesellschaftsjagden insgesamt 511 tot aufgefundene Saatkrähen und Raubvögel, sowie Wildgänse und Wildenten, Fasane und Blesshühner über die Veterinärämter zum Landeslabor Brandenburg zur Untersuchung. Auch hier waren alle Ergebnisse negativ. Bei den Saatkrähen wurden Vergiftungen durch aufgenommenes Saatgut und durch Pflanzenschutzmittel festgestellt werden.

VLE

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