DBV fordert erneut Änderung des Patentrechtes
Landwirtschaft
Bauernverband kritisiert Europäisches Patentamt
Der Deutsche Bauernverband
(DBV) hat die Entscheidung des Europäischen Patentamtes (EPA) kritisiert, das
ein Patent für eine schädlingsresistente Chilipflanze erteilt hat. Das
„Chilipatent“ beruht im Wesentlichen auf einem konventionellen
Züchtungsverfahren. Diese seien nach deutschem wie europäischem Recht
eigentlich nicht patentierbar, betonte der DBV. Ob Erzeugnisse aus diesen
Verfahren patentierbar sind, ist gesetzlich bislang nicht geregelt und muss in
Präzedenzfällen wie „Brokkoli“ und „Schrumpeltomate“ vom Europäischen Patentamt
noch entschieden werden. „Der deutsche Gesetzgeber muss hier aktiv werden und
darf nicht untätig zusehen, wie immer wieder Patente auf Erzeugnisse
konventioneller Zuchtverfahren erteilt werden“, erklärte DBV-Generalsekretär
Dr. Helmut Born. Das „Chilipatent“ sei ein weiteres Beispiel dafür, dass das
Patentamt Biopatente auf die Erzeugnisse konventioneller Verfahren trotz dieser
ungeklärten Rechtsfrage nicht zurückstellt, sondern weiterhin entscheidet und
erteilt.
Der DBV lehnt grundsätzlich Patente auf Pflanzen und Tiere ab und bekräftigt
aus Anlass der Erteilung des „Chilipatents“ erneut, dass das Verbot der
Patentierbarkeit im Wesentlichen biologischer Züchtungsverfahren
konsequenterweise auch die daraus entstandenen Erzeugnisse umfassen müsse. Alle
Fraktionen des Deutschen Bundestages haben sich in einem gemeinsamen Antrag
dafür ausgesprochen, eine Änderung des Patentgesetzes in diesem Punkt
vorzunehmen. Eine solche Änderung ist aus Sicht des DBV längst überfällig.
Aktuell besteht eine gute Gelegenheit für eine entsprechende Änderung, da der
Bundestag derzeit ohnehin das Patentgesetz berät.
Lesestoff:
Wie komplex die Materie ist, hat vor kurzem die Tagung Biopatente gezeigt
DBV / roRo