DBV zum Klimapaket

Landwirtschaft

DBV fordert Anrechenbarkeit von Klimaschutzleistungen

Anlässlich der Abstimmung über das Klimapaket im Bundesrat und der bevorstehenden UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid aktualisiert der Deutsche Bauernverband (DBV) seine klimapolitischen Positionen: „Die Land- und Forstwirtschaft ist ein wichtiger Teil der Lösung beim Klimaschutz und wird ihren Beitrag noch weiter erhöhen. Die Leistungen der Landwirtschaft durch Kohlenstoffspeicherung in Böden und Bioenergie müssen der Landwirtschaft auch angerechnet werden. Ohne eine Belohnung der Klima-Leistungen der Land- und Forstwirtschaft wird es aber nicht gelingen, die Potenziale zu heben und einen effektiven Klimaschutz zu betreiben“, sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied.

Bereits 2018 hatte sich der DBV mit seiner Klimastrategie 2.0 das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 1990 zu senken. In seinem aktualisierten Positionspapier fordert der DBV, die Klimaschutzleistungen der Land- und Forstwirtschaft auch der Landwirtschaft anzurechnen. Dazu gehört etwa, die in der EU-Verordnung zur Lastenteilung sowie der LULUCF-Verordnung vorgesehene Anrechenbarkeit von Treibhausgassenken in Höhe von bis zu 22,3 Mio. t CO2äq. aus dem Bereich Landnutzung und Forstwirtschaft auf die deutschen Treibhausgasminderungsziele umzusetzen.

Um den Energieeinsatz in der Landwirtschaft klimafreundlicher zu gestalten und hier zu nennenswerten Treibhausgaseinsparungen zu kommen, ist der verstärkte Einsatz von Biokraftstoffen nötig. Die energiebedingten Emissionen in der Landwirtschaft betragen rund 6 Mio. t CO2, wovon knapp zwei Drittel auf den Dieseleinsatz in Landmaschinen entfallen. Aufgrund der benötigten Arbeitsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft können kurz- und mittelfristig keine elektrischen Antriebe eingesetzt werden. Biokraftstoffe wie Biodiesel, Pflanzenöl oder Methan können die benötigte Arbeitsleistung klimaschonend bereitstellen.

roRo

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