Delegierte Rechtsakten zu EZO und Olivenöl

Landwirtschaft

Delegierte Rechtsakten zu EZO und Olivenöl

EU will für Transparenz bei Erzeugerorganisationen

Landwirte dürfen sich zu Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Aber der Zusammenschluss darf den Binnenmarkt nicht stören. Ein Balanceakt, der transparente Kenntnisse über die Zahl und Art der Erzeugerorganisation (EZO) voraussetzt. Diesen Durchblick hat Brüssel nicht, obwohl die Mitgliedsländer jährlich über EZO in ihrem Land berichten müssen: Wie viele Neugründungen gab es im Vorjahr, wie viele wurde aberkannt und welchen Anfragen wurde die Zustimmung verweigert.

Das reicht nicht für einen Überblick, weil es keinen Gesamtüberblick gibt, weil die Daten mindestens ein Jahr alt sind und je nach Agrarsektor unterschiedliche Meldewege nach Brüssel offen stehen. Was sich wie ein Wunsch von Bürokraten anhört hat einen wichtigen Aspekt.  EZO haben in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) spezifische Finanzierungsvorschriften sowie Abweichungen von den Wettbewerbsregeln. Die genaue Kenntnis über EZO soll zusichern, dass GAP-Gelder zielgenau und korrekt ausgegeben werden. Die Kommission hat daher die delegierte Rechtsakte erlassen, die bereits im Amtsblatt erschienen ist.

„Zu diesem Zweck sollen die von den Mitgliedsstaaten übermittelnden Informationen genaue Angaben zur Gesamtzahl der anerkannten Gruppierungen in dem jeweiligen Mitgliedstaat sowie die Namen der Gruppierungen und gegebenenfalls ihre Kennnummer enthalten, und es sollte angegeben werden, welche der Gruppierungen im vorangegangenen Haushaltsjahr ein operationelles Programm gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlamentes und des Rates durchgeführt haben.“

Ein weiterer Grund für detaillierte Erkenntnisse ist, dass EZO auch Nicht-EU-Mitglieder haben können. Die Kenntnis über den Anteil der EU-Mitglieder soll Markttrends und Marktentwicklungen aufdecken, damit die Politik zielgerechter arbeiten kann.

Olivenöl betrugssicher machen

Gefälscht wird alles, was Geld bringt. Olivenöl ist eines der am meisten gefälschten Lebensmittel in Europa. Vor einigen Jahren hatten Medien eine Lachkampagne gestartet, als der damalige EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos Ölflaschen in der Gastronomie mit einem Deckel verschließen wollte. Was vor allem die Deutschen nicht kannten, ist in den mediterranen Ländern üblich [1]. Einen billigen Verschnitt bekommen die meisten Verbraucher gar nicht mit.

Jetzt hat die EU-Kommission einen neuen Vorstoß für die Sicherheit hochwertigen Olivenöls in Form eines delegierten Rechtsaktes umgesetzt. Grundlegend wird Vermarktungsnormen für eine bessere Überwachung vereinfacht und präzisiert. Mit pflanzlichen Ölen dürfen nur noch Olivenöle vermischt werden, die auch für den Verbraucher als Lebensmittel zugelassen sind. Mitgliedsländer dürfen die Mischung anderer Öle in ihrem Land verbieten. Für Echtheit soll auch eine Maximalgröße für den Einzelhandel nicht überschritten werden. Nur, w er für die Gemeinschaftsverpflegung liefert, darf noch Großverpackungen nutzen. Die Lesbarkeit der Etikettierungsvorschriften soll ab sofort gewährleistet sein. Auch die spezielle Lagerung für das licht- und temperaturempfindliche Produkt gehört auf das Etikett.

Marktfähige native Olivenöle weisen witterungsbedingt oder je nach regionaler Verschnitttechnik unterschiedliche Qualitäten und Geschmäcker auf. Speiseöle der anderen Kategorien hingen sind auf gleiche Qualität und Geschmack getrimmt. Wird ihnen ein Herkunftsnamen gegeben, könnte der Verbraucher in die Irre geführt werden, es gebe zwischen ihnen Qualitäts- und Geschmacksunterschiede. „Zur Vermeidung von Verzerrungen auf dem Markt für Speiseolivenöl sollte daher auf Unionsebene eine verbindliche Regelung eingeführt werden, nach der die Angabe des Ursprungsort den Kategorien „natives Olivenöl extra“ und natives „Olivenöl“ vorbehalten ist, welche ganz bestimmte Bedingungen erfüllen.“ Das heißt, wie es im Amtsblatt heißt, dass Herkunftsangaben Produkten vorbehalten bleiben, die eine geschützte Ursprungskennzeichnung (g.U.) oder eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) besitzen. Bestehende Marken, die in der Vergangenheit den Herkunftsort amtlich eingetragen haben, dürfen am Markt bleiben.

Neben dem Ort muss die Herkunftsangabe auch lokale Extraktionsverfahren und Extraktionstechniken umfassen. Wurden die Oliven nicht aus dem Erntegebiet bezogen, muss das künftig auf dem Etikett angegeben werden. Bei Jahresangaben dürfen auch nur die in diesem Jahr geernteten Oliven verarbeitet werden. Mitgliedsländer dürfen bei inländischen für den Binnenmarkt das Erntejahr als verbindliche Angabe festschreiben.

Lesestoff:

EZO (31.10.2022) : https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:281:TOC

Olivenöl (04.11.2022): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2022:284:TOC

[1] Ölkännchen betrugssicher machen: https://herd-und-hof.de/ernaehrung-/oelkaennchen-verschliessen-jetzt.html

Roland Krieg

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