Den Fraßgesellschaften Einhalt gebieten
Landwirtschaft
BB wiederholt erfolgreiche Kampagne gegen Waldschädlinge
>Kiefern- und Eichenwälder sind in Brandenburg auch diesem Jahr von Kahlfraß durch verschiedene nadel- beziehungsweise blattfressende Insekten bedroht. Vor allem Nonne, Kiefernspinner, Eichenprozessionsspinner und Schmetterlinge der sogenannten Frühjahrs-Fraßgesellschaft der Eiche standen seit dem letzten Sommer im Fokus der Förster und wurden intensiv überwacht. Abhängig von der jeweiligen Wetterlage sollen ab heute (15. April) die Einsätze beginnen. Bei Regen ist beispielsweise eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft nicht sinnvoll.Auf 1.345 Hektar Waldfläche soll der Eichenprozessionsspinner und auf 560 Hektar die Frühjahrs-Fraßgesellschaft der Eiche bekämpft werden. Für 11.100 Hektar Kiefernwald wurden massive Bestandsschäden als Folge des erwarteten Fraßes von Nonnen- beziehungsweise Kiefernspinnerraupen prognostiziert.
Eichenprozessionsspinner
Seit 2004 ist die massenhafte Vermehrung des Eichenprozessionsspinners in vielen Landkreisen Brandenburgs ein zunehmendes Problem. Neben Waldflächen sind vor allem auch Alleen und Parks und viele Siedlungsflächen befallen. Zur Rettung der Waldbestände sowie wegen der vom Eichenprozessionsspinner ausgehenden Gesundheitsgefährdung für Menschen ist die Ausbringung von Insektiziden erforderlich. Im Wald ist dies nur mit Hilfe von Hubschraubern möglich. Um die Auswirkungen auf den Naturhaushalt möglichst gering zu halten, ist auch 2014 für die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinner und zumeist auch der Frühjahrs-Fraßgesellschaft das sehr selektiv wirkende Bakterienpräparat Dipel ES vorgesehen, mit dem in Brandenburg in der Vergangenheit gute Ergebnisse erzielt wurden.
Die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners können bei Menschen und Tieren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Hautentzündungen, Reizungen der Schleimhäute, Atemwege und Augen führen. Mehrmaliger Kahlfraß und die oft darauf folgenden Sekundärschädlinge lassen Eichen auch absterben. Im Wald wurden deshalb zum Schutz wertvoller Eichenbestände in den vergangenen Jahren wiederholt Pflanzenschutzmittel eingesetzt. Insgesamt wurde 2013 der Eichenprozessionsspinner auf rund 12.000 Hektar (3.000 Hektar Siedlungsflächen sowie 9.000 Hektar Wald) aus der Luft oder vom Boden aus bekämpft. Dazu kamen noch über 30.000 Einzelbäume und die Eichen auf 176 Kilometern entlang von Straßen. Betroffen waren die Landkreise Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, die kreisfreien Städte Brandenburg und Potsdam sowie kleine Flächen im Barnim und Dahme-Spreewald.
Kiefernschädlinge
Auf Kiefernwaldflächen mit ausreichender Benadelung kommt das Fraßgift Dimilin zum Einsatz, ein teil-selektiv wirkender Häutungshemmer. Da Kiefernbestände lokal wegen der Fraßschäden aus den Vorjahren nur noch eine geringe Nadelmasse besitzen, ist dort nur das Kontaktinsektizid Karate Forst flüssig sinnvoll einsetzbar. Um Dipel und Karate ausbringen zu können, wurden Ausnahmegenehmigungen bei den Bundesbehörden erwirkt. Für alle Insektizide bestehen strenge Auflagen bei der Anwendung.
Gründliche Einsatzplanung seit dem Vorjahr
Die Planungen für die zu befliegenden Flächen, ausgerichtet auf die einzelnen Schädlinge, beruhen auf einem umfangreiches Monitoring in den Forstrevieren, das im Sommer des vergangenen Jahres begonnen hat. Begleitet vom Landeskompetenzzentrum Forst Eberswalde wurden nach den Vor-Ort-Kontrollen die Prognosen der zu erwartender Waldschäden erstellt. Die Entscheidung für einen Insektizideinsatz im Wald ist schon aus Kostengründen immer das letzte Mittel der Pflanzenschützer. Sie erfolgt nach gründlicher Abwägung der Konsequenzen für die Waldgesellschaft einerseits sowie eines möglichen Waldverlusts, insbesondere durch Kahlfraß, andererseits.
Nach Genehmigung durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst Mitte der Woche erfolgt der erste Hubschrauberstart. Bis dahin wurden durch die betroffenen Oberförstereien umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Die zu bekämpfenden Flächen müssen auf Karten genau abgegrenzt werden. Wichtig ist die Berücksichtigung von Abstandsflächen zu Siedlungen und Gewässern, die von der Befliegung ausgenommen werden. Außerdem müssen Flughindernisse wie Windparks, Natur- und Wasserschutzgebiete, in denen ein Pflanzenschutzmitteleinsatz verboten ist, berücksichtigt werden. Dazu wurden bei den kreislichen Naturschutz- und Wasserbehörden die nötigen Anträge gestellt. In den Befallsgebieten wird die Schädlingsentwicklung weiter überwacht, um möglicherweise noch Flächen von dem Insektizideinsatz ausnehmen zu können. Während der Befliegung dürfen die gekennzeichneten Gebiete nicht betreten werden.
Ausführlichere und aktuelle Informationen zum Thema unter: www.forst.brandenburg.de
MIL