Deutsch-Französische Agrarlösung für die Märkte

Landwirtschaft

Schmidt und Le Foll vor dem Agrarrat der EU

Einige Tage nach der inhaltlich enttäuschenden Sondersitzung des Agri-Ausschusses zur Lösung der Agrarkrise [1] und nur wenige Tage vor der Sitzung des EU-Agrarrates haben die Agrarminister Deutschlands und Frankreichs Christian Schmidt und Stephane Le Foll am Donnerstagabend einen gemeinsamen Plan für den 14. März ausgearbeitet. „Es ist wichtig, dass Deutschland und Frankreich angesichts der schwierigen Lage auf wichtigen landwirtschaftlichen Märkten nach einer gemeinsamen europäischen Lösung streben. Nur mit einer starken Antwort können wir den Problemen auf dem offenen europäischen Markt begegnen“, sagte Schmidt nach dem Treffen.

Nach Einigung im Agrarrat soll die Liste der EU-Kommission vorgelegt werden:

- Sie bitten die EU-Kommission, einen runden Tisch mit den wichtigsten Milchmarktbeteiligten einzuberufen, um die Situation auf den Märkten und ihre Verantwortung für die Anpassung des Angebots an die Nachfrage zu verdeutlichen.

- Die bestehenden EU-Marktmaßnahmen im Milchbereich, die private Lagerhaltung und die Intervention, sollen gestärkt werden. Dazu gehört, die Obergrenze für die Intervention vom Magermilchpulver zum Festpreis von 109.000 t anzuheben. Die private Lagerhaltung für Schweinefleisch soll wieder eröffnet werden.

- Unter Beachtung des geltenden gesetzlichen Rahmens sollen Landwirten und Milchwirtschaft Instrumente an die Hand gegeben werden, ihre Erzeugung freiwillig zu begrenzen oder zu verringern. Im Einklang mit den Europäischen Verträgen und der Gemeinsamen Marktorganisation (Artikel 221 und 222) soll die Kommission den landwirtschaftlichen Erzeugerorganisationen, Branchenverbänden und anderen Marktbeteiligten, z.B. Genossenschaften oder Molkereiunternehmen, zeitlich befristet erlauben, freiwillige Vereinbarungen über eine Begrenzung oder Verringerung der vermarkteten Mengen zu treffen.

- Die beiden Landwirtschaftsminister sehen auch eine finanzielle Unterstützung der EU, etwa in Form einer neuen Liquiditätshilfe, als erforderlich an. Aus Sicht des BMEL soll die Finanzierung einer solchen Liquiditätshilfe vorrangig durch Umschichtungen nicht genutzter Mittel im bestehenden Agrarhaushalt erfolgen.

- Eine Anhebung der de-minimis-Schwellen für staatliche Beihilfen im Agrarbereich ist erforderlich, um für die Unterstützung der Betriebe in der schwierigen Marktsituation Spielraum zu haben.

- Um die Absatzchancen für europäische Produkte auf internationalen Märkten weiter zu verbessern, soll ein vereinfachtes EU-Absatzförderprogramm umgesetzt werden. Die Kommission wird außerdem gebeten, die Möglichkeiten für ein WTO-konformes, komplementär zu nationalen Programmen zu sehendes, EU-Exportkredit- beziehungsweise -versicherungssystem zu prüfen. Wichtig ist, dass es dabei nicht um die Subventionierung von Exporten geht. Zudem müssen negative Auswirkungen auf die Märkte von Entwicklungsländern vermieden werden.

- Zu besseren Exportchancen gehört auch, dass die Kommission ihre Bemühungen zur Aufhebung von Marktzugangsbeschränkungen in kaufkräftigen Drittlandsmärkten verstärkt fortsetzt.

- Als wichtig sehen die beiden Minister generell die Verbesserung der Position der Landwirtschaft in der Vermarktungskette an. Hierzu sollte auch eine neue Hochrangige Gruppe speziell für die Probleme des Milchmarktes geprüft werden.

Lesestoff:

[1] Schweigeminute im EU-Agrar-Ausschuss

roRo; Foto: BMEL/Photothek/Thomas Koehler

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