Die Wiederherstellung der Natur
Landwirtschaft
„Wir und die Natur brauchen uns gegenseitig“
Als die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2019 den „Green Deal“ vorstellte, blieben die Auswirkungen im Detail noch vage. Hinter dem großen Ziel konnten sich nahezu alle wiederfinden [1]. Seitdem bastelt die Gemeinschaft der 27 Länder an der Ausgestaltung und von der Leyen läutete zu Beginn des College Meeting am Mittwoch die nächste Runde ein. Das Kommissions-Kabinett verabschiedete gleich zwei Vorschläge für mehr Klima-, Umwelt-, Artenschutz und Ernährungssicherheit und Gesundheit für die Europäer.
Zum einen geht es um ein „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“, zum anderen um neue Vorschriften in einer Verordnung zur Verwendung chemischer Pestizide“. Das eine will die Verschlechterung der Ökosysteme verhindern, dass andere als Teil dessen die integrierte Pflanzenproduktion mit dem integrierten Pflanzenschutz zum Standard machen.
Der Zustand der Natur
„Wir und die Natur brauchen uns gegenseitig“, sagte Vizepräsident Frans Timmermans als Verantwortlicher für den Green Deal nach der Sitzung in Brüssel. Und: „Alle wussten was kommt, vielleicht nicht die genauen Zahlen, aber alle Akteure haben das gewollt.“ Vor allem: Es ist ein langfristiges Ziel, denn am Mittwoch wurden die Vorschläge vorgestellt und die Arbeit im Europaparlament und im Rat stehen noch aus. Bis die Triloge beginnen und die Gesetze fertig sind, vergehen nach Timmermans „noch Jahre“. Die Themen dürften in der aktuellen Behandlung der nationalen Strategiepläne für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) also nur am Rande Widerhall finden.
Damit nimmt die Kommission, die das Naturschutzpaket schon vor rund drei Monaten hat verabschieden wollen, den Kritikern den Wind aus den Segeln, die vor dem Hintergrund des russischen Überfalls auf die Ukraine den Green Deal zwar unterstreichen, aber wegen der drohenden Hungersnot in der Welt über Ausnahmeregelungen erst einmal mehr Getreide produzieren wollen.
Timmermans verweist auf die aktuellen Dürren und Hitzewellen in Spanien und Italien. Diese Auswirkungen des Klimawandels bedrohen die Ernährungssicherheit langfristig. Und daher seien die beiden Gesetze auch langfristig angelegt. 70 Prozent der Böden sind in einem schlechten ökologischen Zustand, jeder dritte Bestäuber ist bedroht und es gibt in vielen Regionen Wasserknappheit. Mit der Wiederherstellung der Ökosysteme und der Reduzierung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel setzt die EU auf die Wirkkraft der gesunden Natur. Für den EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius ist jeder investierte Euro gut investiertes Geld, bei dem die Ökosystemdienstleistungen eine Rendite von acht bis 35 Euro erzielen.
Alles ist verbunden
„Wir brauchen einen Kurswechsel“, sagte EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Stella Kyriakides. Die Vorschläge sind wissenschaftsbasiert und verbinden Natur-, Umweltschutz, Pflanzen- und Tiergesundheit sowie auch die menschliche Gesundheit. Das könne nicht voneinander getrennt werden. Sie unterstreicht zwar die neuen Sorgen der EU-Bürger, die durch den Überfall auf die Ukraine entstanden sind, das sei aber keine Entschuldigung, im Bereich der Pflanzenschutzmittel tätig zu werden.
Pflanzenschutzmittel werden nur in „sensiblen Bereichen“ wie öffentliche Parks und Schulen verboten, sonst aber müssen die Länder die Anwendung gefährlichen Pflanzenschutzmittel freiwillig bis 2030 halbieren. Dieses vorgeschlagene allgemeine Reduktionsziel muss national umgesetzt werden, biete aber den Ländern ausreichend Flexibilität, ihre aktuelle Situation bei Menge und Auswahl zu berücksichtigen. Fünf Jahre lang sollen die Landwirte finanzielle Unterstützung als Ausgleich erhalten. Immerhin sind bereits 20 biologische Pflanzenschutzmittel in der EU gelistet. Die Kommission will die Forschung und Entwicklung für risikoarme und risikofreie Mittel verstärken.
Wiederherstellung der Natur
Für die Wiederherstellung der Ökosysteme soll der Bestäuberschwund bis 2030 umgekehrt und danach vergrößert werden. In den Städten dürfe es keinen Nettoverlust an Grünflächen mehr geben und bis 2050 soll diese sogar um fünf Prozent wachsen. Dann soll in der Stadt auch eine Baumüberschattung für zehn Prozent der Fläche gelten. Gebäude und Infrastruktur müssen integrierte Grünflächen aufweisen.
Die Artenvielfalt in der Landwirtschaft müsse insgesamt zunehmen. Der Humusgehalt im Ackerboden und Feldstrukturen sind zu vergrößern. Torfmoore und Torfabbaugebiete sollen wiedervernässt und renaturiert werden. Die Waldökosysteme sollen miteinander vernetzt werden, der Menge an Totholz steigen und der Wald soll aus Bäumen aus verschiedenen Altersklassen bestehen.
Für Gewässer sollen Meereslebensräume wie Seegraswiesen wiederhergestellt werden, Arten wie Delfine und der Schweinswal müssen ihre Ökosysteme erhalten und EU-weit müssen mindestens 25.000 Kilometer frei fließende Flüsse vorhanden sein.
Pflanzenschutzmittel
Die Vorschriften der Sustainable Use Directive für die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmittel haben sich aus Sicht der Kommission als nicht nachhaltig genug erweisen und bekomme eine neue auch verpflichtende Verordnung. Die Verwendung von Pestiziden an Orten wie städtischen Grünflächen, einschließlich öffentlicher Parks und Gärten, Spielplätzen, Schulen, Freizeit- und Sportplätzen, öffentlichen Wegen und Natura-2000-Schutzgebieten sowie in allen ökologisch empfindlichen Gebieten, die für bedrohte Bestäuber erhalten werden müssen, wird generell verboten. Diese neuen Vorschriften sorgen dafür, dass wir im Alltag in unserer unmittelbaren Umgebung nicht mehr mit chemischen Pestiziden in Berührung kommen.
Für die Landwirtschaft wird der „Integrierte Pflanzenschutz“ Pflicht. Demnach müssen durch Sortenwahl, Fruchtfolgen und angepasste Bodenbearbeitung die Voraussetzungen für eine Landbewirtschaftung gesichert werden, die zuerst mit mechanischen Maßnahmen Schädlinge bekämpft, dann auf Mittel des biologischen Pflanzenschutzes baut und erst ganz zuletzt auf chemische Mittel zurückgreift. Für die Kontrolle müssen die Landwirte alle Maßnahmen aufzeichnen. Die Länder müssen für den Integrierten Pflanzenschutz Kulturspezifische Vorschriften festlegen.
Was macht die EU?
Die Zusatzkosten für die Landwirte sollen aus der nächsten GAP ausgeglichen werden. Risikoarmer Pflanzenschutz wird mehr erforscht und die Stärkung der ökologischen Landwirtschaft begleitet diese Wende. Dazu gehören aber auch Innovationen wie die Präzisionslandwirtschaft, die durch Teilflächenbearbeitung den Anteil der chemischen Mittel reduzieren kann.
Die Zielsetzung beim Pflanzenschutz kommt nicht überraschend. Was sagen die Wissenschaftler?
Marcel Dehler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Betriebswirtschaft, Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Braunschweig: „Ein zentraler Punkt bei der Frage ist, die Sorgen und Nöte der Landwirten anzuhören und wirklich zu verstehen: Wo werden Pflanzenschutzmittel tatsächlich eingesetzt? Wo hat man tatsächlich realistische Chancen, Pflanzenschutzmittel einzusparen und wo kann uns vielleicht die Technologie weiterhelfen, Reduktionen zu erzielen, die dann möglicherweise zu gar keinen Ertragsverlusten führen? Das ist auch eine Empfehlung an die Politik, wirklich zu schauen, dass man die Dinge nicht zu einfach macht, dass man tatsächlich Indikatoren auswählt, die die Risiken abbilden und, dass man auch eine gute Datengrundlage schafft, um wirklich gute Zusammenhänge analysieren zu können und versucht, die Realität möglichst gut abzubilden, um die Landwirte letztlich bei dieser Entscheidung zu unterstützen. Man sieht in den vergangenen Jahren, dass die Landwirte auch unter ökonomischen Zwängen stehen, und da darf man sie nicht ganz allein stehen lassen. Man muss in dieser Situation auch mitberücksichtigen, dass sicherlich die Landwirtschaft generell bereit ist, die Risiken zu reduzieren, wenn die Gesellschaft das möchte, aber die Gesellschaft muss ihren Anteil daran tragen. Dieser kann auch so aussehen, dass man eine höhere Zahlungsbereitschaft für Lebensmittel entwickelt. Das ist ein zentraler Punkt, der es der Landwirtschaft sehr viel einfacher machen würde, diesen Weg zu gehen.“
Prof. Dr. Bärbel Gerowitt, Professorin für Phytomedizin, Agrar- und Umweltwissenschaftliche Fakultät, Universität Rostock: „Die Herausforderung ist groß. Sie fällt nicht vom Himmel, sie ist tatsächlich schon lange da. Das heißt, der ganze Sektor hatte eigentlich 30 Jahre Zeit, sich an die Idee zu gewöhnen. Das muss man auch bedenken. Ich sehe die 50 Prozent als ein Ziel und es wird definitiv nicht so sein, dass auf jedem Feld nur noch die Hälfte gespritzt wird. Solche Vorstellungen geistern auch herum. Da muss man über die Ebenen nachdenken und das beeinflusst auch die Herausforderung, die da ist. Ich denke, dass wir auf der nationalen Ebene viel abdecken können, wenn wirklich der Ökolandbau-Anteil zunimmt. Ich bin tatsächlich dabei, bei den Do‘s zu sagen, wir müssen die Gesellschaft vorbereiten, die muss auch mitziehen. Sie muss vielleicht auch mal Knappheiten in Kauf nehmen, auch bei Nahrungsmitteln. Sie muss sich vielleicht umorientieren in dem, was sie kaufen kann oder was sie dafür bezahlen muss. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich denke auch, man soll nicht so tun: Wenn wir Pflanzenschutzmittel reduzieren, dann haben wir eine Landwirtschaft, mit der jeder zufrieden ist, sondern es wird neue Aspekte geben, Nachhaltigkeit will ich gar nicht zitieren. Ich würde dabeibleiben: Es ist sinnvoll, die dann noch verbleibenden 50 Prozent zu nutzen, sinnvoll einzusetzen, auch nicht so stark. Wir haben nicht viel über Zulassung geredet, man könnte natürlich die Zulassung viel stärker machen. Ich glaube, dass wir da ein ganz gut funktionierendes System haben. Wir müssen nur aufpassen, dass die Mengen des einzelnen Wirkstoffes, so wie wir es beim Glyphosat erlebt haben, nicht explodieren.“
Prof. Dr. Christoph Schäfers, Mitglied der Institutsleitung und Leiter der Bereichs Angewandte Oekologie und Bioressourcen, Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie (IME), Schmallenberg: „Die größte Herausforderung, die wir haben werden, um tatsächlich das Risiko auf 50 Prozent oder auf welche Zielgröße auch immer zu reduzieren, ist, dass wir nicht umhinkommen, letztlich vergleichende Risikobewertungen zu machen. Und das ist etwas, was zulassungspolitisch bisher gar nicht vorgesehen ist: Dass man jeden Stoff wirklich wissenschaftlich risikobewertet und in den Vergleich setzt, um zu schauen, wo gibt es möglicherweise weniger Risiken. Dieser Vergleich ist bisher nicht vorgesehen. Das hat durchaus rechtliche Konsequenzen, wettbewerbsrechtliche und sonst was. Das ist ein dickes Brett, das da gebohrt werden muss. Das andere ist: Im angelsächsischen Bereich ist man immer eher ergebnisorientierter, vielleicht hat manchmal auch das den Vorteil, dass man sagt: Gucken wir uns doch einfach an, was gibt es wissenschaftlich, inzwischen kann man molekularbiologisch einiges machen, an Messungen von Biodiversität. Das heißt, wenn man hingeht und in einer Agrarlandschaft Biodiversität misst und dann intensiviert und sagt, wenn im Vergleich zu einem entsprechend gestrickten Referenzstandort die Biodiversität zunimmt oder gut aussieht, dann gibt es dort eine Subvention oder eine Belohnung, weil das der Gesellschaft wichtig ist. Dann ist es im Interesse des Landwirts, Pflanzenschutz-Maßnahmen nicht zu überziehen, dann braucht man weniger Kontrollen. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.“
Reaktionen
„Heute ist ein guter Tag für die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit in Europa“, erklärt Antje von Broock, BUND-Geschäftsführerin. „Der Vorschlag zum Pestizidrecht ist ein Schritt in die richtige Richtung. Dazu gehören quantitative Reduktionsziele und Zonen, in denen keinerlei chemisch-synthetische Pestizide mehr ausgebracht werden dürfen. Zu diesen Zonen zählen zum Beispiel Städte, aber auch Schutzgebiete wie das Natura 2000-Netzwerk.“ von Brook aber fordert bis 2030 den kompletten Ausstieg aus gefährlichen Pflanzenschutzmitteln. Auch die vorgeschlagenen Pufferzonen um die Schutzgebiete seien zu schmal.
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner kommentiert: „Der heute vorgelegte Vorschlag der Kommission zur verbindlichen Reduktion von Pestiziden und zur Wiederherstellung der Natur kann und muss eine Zeitenwende einläuten. Der Verlust der biologischen Vielfalt und die Klimakrise bedrohen uns existentiell. Die Lösung beider Krisen liegt in intakten und naturnahen Ökosystemen. Daher begrüßen wir die Vorschläge ausdrücklich und fordern die Bundesregierung auf, diese im EU-Rat nach Kräften zu unterstützen.“
Der Deutschen Bauernverband ist skeptisch und sieht die Ziele in einem fundamentalen Widerspruch zu den aktuellen Herausforderungen bei der Ernährungssicherheit. Dazu Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: „Die Landwirte leisten bereits erhebliche Maßnahmen für den Erhalt der Biodiversität und haben die Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Vergangenheit deutlich reduziert. Versorgungskrise, Inflation und die hohe geopolitische Bedeutung von Getreideexporten machen aber deutlich, dass verstärkte Stilllegungen von Flächen oder pauschale Verbote von Pflanzenschutzmitteln keine verantwortbaren Lösungsansätze sind. Die EU muss ihre Farm-to-Fork-Strategie nachjustieren, so dass die heutige Agrarproduktion auch im Zuge des Klimawandels aufrechterhalten werden kann. Dazu müssen die ökologischen Leistungen je Flächeneinheit intensiviert statt extensiviert werden.“
Max v. Elverfeldt, der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, kritisiert in die gleiche Richtung: „Der Entwurf des EU Nature Restoration Law verfolgt das richtige Ziel mit den falschen Mitteln. Wir brauchen mehr Anreize für Klima- und Artenschutz, kein neues Ordnungsrecht. Wir brauchen einen globalen Ansatz, keine Produktions- und Emissionsverlagerungen. Es ist daher falsch, nicht nach Möglichkeiten klima- und biodiversitätsgerechten Wirtschaftens zu suchen, sondern den Ansatz von Nutzungseinschränkungen und Stilllegungen aus der EU-Biodiversitätsstrategie weiter zu vertiefen. Wirklich nachhaltig sind nur Lösungen, die die Versorgungssicherheit mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln mit dem Klima- und Artenschutz verbinden.“
Bei den Europäischen Grünen heißt es von Jutta Paulus, Schattenberichterstatterin im federführenden Umweltausschuss: „Die EU-Kommission hat verstanden, dass Naturschutz und Nahrungsmittelsicherheit kein Widerspruch sind. Gesunde Ökosysteme sorgen für fruchtbare Böden und sichern unsere Lebensmittelversorgung. Das Gesetz legt richtigerweise einen Fokus auf kohlenstoffreiche Ökosysteme wie Feuchtgebiete, Wälder und Dauergrünland, die für den Klimaschutz unverzichtbar sind. Leider wurden die Ziele für Moore auf Druck der Agrarindustrie und der irischen EU-Kommissarin in letzter Minute verwässert.“ Martin Häusling aus dem Agrarausschuss sagt: „An die Berechnung der Reduktionsziele der Mitgliedstaaten und die Methode für die Berechnung der Risikofaktoren müssen wir ran. Es kann nicht sein, dass intensive Landwirtschaft mit großzügigem Einsatz von Pestiziden belohnt wird, und synthetische Pestizide bessergestellt werden, als organische. Grundsätzlich muss gelten, dass der Einsatz von Pestiziden die Ausnahme sein muss.“
„Als Hersteller von Pflanzenschutzmitteln haben wir seit Beginn der Diskussionen über die Farm to Fork-Strategie der EU betont, dass wir unvermindert daran arbeiten, die Nachhaltigkeit des Einsatzes unserer Produkte zu steigern. Dazu kann durchaus auch eine Mengenreduktion beitragen, aber diese muss wissenschaftlich nachvollziehbar, praktikabel und erreichbar sein“, sagte Hauptgeschäftsführer des Industrieverbandes Agrar Frank Gemmer: „Der Schlüssel zu mehr Nachhaltigkeit liegt nicht in starren Reduktionszielen, sondern vor allem in innovativen Lösungen wie neuen, risikoarmen Wirkstoffen, biologischen Pflanzenschutzmitteln, der Weiterentwicklung des Integrierten Pflanzenbaus und vor allem in einer präziseren Ausbringung mithilfe der Digitalisierung.“
Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt die Ziele, weil sie vor allem EU-weit gelten. Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030. „Trockenheit, Waldbrände, Überschwemmungen und der Verlust von Bestäubern zeigen: Es reicht längst nicht aus, einzelne Arten zu schützen. Wir müssen ganze Ökosysteme renaturieren, denn aktuell sind Moore, Wälder, Flüsse und Meere vielerorts in einem schlechten Zustand. Eine gesunde und vielfältige Natur hilft uns gleichzeitig im Kampf gegen die Klimakrise und ihre Folgen und gegen das Artenaussterben. Die von der EU-Kommission vorgelegte Verordnung zur Wiederherstellung der Natur wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Mit den ehrgeizigen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie kann die EU zum Vorreiter werden. Das ist ein wichtiges Signal für die Weltnaturkonferenz im Dezember 2022.“ Das Nature Restoration Law der EU verfolgt einen breiten Ansatz und nimmt die gesamte Landschaft in den Blick.“
Die europäischen Verbände für Bauern und Genossenschaften (Copa Cogeca) bezweifeln den Finanzierungsansatz aus der GAP. Die Verbände berechnen die Kosten auf sieben Milliarden Euro pro Jahr, die auf die 27 Mitgliedsländer herunter gebrochen werden müssen. Selbst bei einer Aufteilung auf öffentliche, private und EU-Kofinanzmittel reiche der EU-Etat für die Finanzierung nicht aus. Denn die Zielsetzung bis 2030 bedeute, dass die im nächsten Jahr beginnende GAP-Förderperiode bis 2027 nur noch eine Mittelfinanzierung aus dem Mehrjährigen Finanzrahmen zulasse.
Lesestoff:
[1] Green Deal: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/green-deal.html
Roland Krieg; Fotos: roRo (2x), EU-Kommssion
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